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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
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Reichsamt des Innern.
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Donnerstag, den 22. August 1918. Nr. 31.
Inhalt. 1. Zon- und Steuerwesen: Weinsteuer- 2. Justizwesen: Anderung und Ergänzung des Verzeich-
Ausführungsbestimmungen Seite 508 8 der mit der Eingiehung von Gerichtskosten 4%
Wein--Nachsteuerordnnnndda 569 trauten Behörden (Nassen
1. Zoll= und Steuer wesen.
Bekanntmachung.
Die vom Bundesrat unter dem 12. August 1918 erlassenen Ausführungsbestimmungen zum
Weinsteuergesetz und die unter dem gleichen Tage erlassene Wein-Nachsteuerordnung werden nachstehend
bekannt gemacht.
Berlin, den 13. August 1918.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Menschel.
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