Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

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Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
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Reichsamt des Innern. 
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Donnerstag, den 22. August 1918. Nr. 31. 
Inhalt. 1. Zon- und Steuerwesen: Weinsteuer- 2. Justizwesen: Anderung und Ergänzung des Verzeich- 
Ausführungsbestimmungen Seite 508 8 der mit der Eingiehung von Gerichtskosten 4% 
Wein--Nachsteuerordnnnndda 569 trauten Behörden (Nassen 
  
1. Zoll= und Steuer wesen. 
Bekanntmachung. 
Die vom Bundesrat unter dem 12. August 1918 erlassenen Ausführungsbestimmungen zum 
Weinsteuergesetz und die unter dem gleichen Tage erlassene Wein-Nachsteuerordnung werden nachstehend 
bekannt gemacht. 
Berlin, den 13. August 1918. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Menschel. 
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