Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

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Die Spaltien 1 bis 8 sind in UÜbereinstimmung mit den entsprechenden Angaben des Steuerbuchs auszusüllen. 
k. In Spalte 5 ist für jede Flaschengröße eine besondere Unterspalte einzurichten. Im Kopfe jeder Unterspalte ist die 
durchschninliche Inhalrsmenge der Flaschengröße anzugeben. Für jede Eintragung über eine besondere Flaschengröße 
ist eine besondere Zeile zu verwenden. Die einzelnen Unterspalten find aufzurechnen. 
Bei der Anmeldung von eingeführtem Bein bleiben die Spalten 1, 2 und 3 unausgefüllt, in den Spalten 4 und 11 
sind die für diesen Fall besonders verlangten Angaben zu machen. 
Der steuerpflichtige Gesamtwert (Spalte 0) ist durch „Vervielfälligung der in den Unterspalten der Spalte 5 ange- 
gebenen Stückzahl mit dem in der Spalte 8 angegebenen Wert für 1 Flasche zu berechnen. 
Der Steuerbetrag (Spalte 10) ist aus der Summe der aenäg. in der Spalte 9 zu berechnen. Inst in der 
Anmeldung der steuerpflichtige Wert ohne den Steuerbetrag eingerragen, so berrägt die Steuer ein Fünfrel, ist dett 
steuerpflichtige Wert zusammen mit der Steuer in einer Summe eingetragen, so beträgt die Steuer ein Sechste 
des steuerpflichtigen Gesamtwerts.
	        
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