Muster 13.
(Ausführungsbestimmungen §X 92)
Hauptamtsbezirk
Steuerhebestelle
Weinsteuerbuch
über
Flaschenwein
in dem Betriebe des
in
Geführt von:
Anleitung zum Gebrauche.
1. Das Buch ist in drei Abteilungen zu führen:
Abteilung 1. Wein und Most aus Trauben,
- 2. Weinähnliche Getränke,
- 3. Sonstige Getränke.
Es ist zulässig, für jede Abteilung ein besonderes Buch zu führen.
2. Als Eingang sind außer den bei der Betriebseröffnung vorhandenen Beständen sämtliche in dem Betrieb hergestellien
und in ihn eingehenden Weinmengen einzutragen. Bei der Anschreibung der im Betriebe hergestellten Mengen bleibt
die Spalte 4 unausgefüllt. Jeder eingehende Posten ist unter einer besonderen Nummer einzutragen. Besteht ein
Posten aus Teilmengen mit verschiedenen Bezeichnungen, so ist jede Teilmenge unter einer besonderen Nummer ein-
zutragen. Unter einer Nummer darf nur Wein derselben Bezeichnung eingetragen werden. Die Eintragungen
sind alsbald nach Beendigung der Herstellung und alsbald nach Verbringung der bezogenen Mengen in die Betriebs-
räume vorzunehmen. In Spalte 6 ist für jede Flaschengröße eine Unterspalte einzurichten. Im Kopfe jeder Unter-
spalte ist der durchschnittliche Jnhalt der Flaschengröße anzugeben.
Unter dem Eintrag eines Eingangs ist soviel Raum freizulassen, als die Buchung der Ausgänge voraussichtlich
beansprucht.
Als Ausgang sind alle aus dem Betrieb entfernten Weinmengen und alle Vorgänge einzutragen, die zu einer Ver-
minderung der Menge führen. Alle Ausgänge sind bei dem Eingang abzuschreiben, aus dem sie stammen, und zwar
getrennt nach den drei Gruppen:
a) steuerpflichtiger Wein,
b) steuerfreier Wein,
) Fehlmengen.
Für die Ausfüllung der Spalten 14 und 10 gilt das unter Ziffer 2 zu der Spalte 6 Gesagte. Für jede Ein-
tragung über eine besondere Flaschengröße ist eine besondere Jeile zu verwenden.
Als Ausgang von steuerpflichtigem Wein ist z. B. abzuschreiben Wein, der an einen Verbraucher abgesendet
oder ausgehändigt wird, sowie Bein, der zum Verbrauch im eigenen Haushalt oder Betrieb entnommen wird, soweit
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