Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

  
Steuerstelle Muster b. 
(N. O. 8 5) 
Nr. des Anmeldungsbuchs. 
Abgegeben am 
Anmeldung 
über die Verwahrung weinnachsteuerpflichtiger Getränke. 
Die umstehend aufgefũhrten. * nicht gehörigen Getränke haben sich am 1. September 1918 in 
meinem 
unserem Gewahrsam befunden. 
, den 1918. 
(Unterschriit) 
(Straße, Hausnummer) 
Anleitung zur Ausfllllung. 
1. Wer am 1. September 1918 Getränke (Stillwein, Traubenmost, Obst= und Beerenwein, Wermutwein usw.) 
für einen Verbraucher verwahrt, hat diese Getränke spätestens bis zum 7. September 1918 der Steuerstelle seines Be- 
zirks mit diesem Vordruck anzumelden. Getränke, die sich am 1. September 1918 unterwegs befinden, sind vom 
Emnpfänger anzumelden, sobald sie von ihm für einen Verbraucher in Gewahrsam genommen werden. 
2. Werden Weine für verschiedene Verbraucher verwahrt, so ist für jeden von diesen eine besondere Anmeldung 
abzugeben. 
3. Spalte 6 ist von der für den Verbraucher der Getränke zuständigen Steuerstelle auszusüllen. 
88“
	        
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