Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

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Muster 21. 
Ausführungsbestimmungen §9 82) 
Ateuerbuch 
de zu 
zur Entrichtung der Reichsstempelabgabe aus Tarifnummer 4 a# des Reichsstempelgesetzes 
im Wege der Abrechnung (88 78 bis 85 der Ausführungsbestimmungen). 
Dieses Buch enthält. Blätter, welche 
von einer mic dem Siegel ckes Unterreichneten be- 
legten Sehnur durcheogen sind. 
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(Name) 
(Dienststellung) 
Anleitung. 
1. Die Eintragungen haben spätestens am dritten Tage nach dem Geschäftsabschluß, im Falle der §§ 88, 89 der 
Ausführungsbestimmungen innerhalb der daselbst angegebenen Fristen, in deutlichen Schriftzeichen mit Tinte ohne Aus- 
kratzungen oder Uberschreibungen zu geschehen. 
2. In Sp. 8 ist, sofern die Papiere einen Nennwert in deutscher Währung haben, dieser einzutragen. Bei Papieren 
mit lediglich in ausländischer Währung aufgedrucktem Nennwert ist außer dem Nennwert in ausländischer Währung auch 
der zu Grunde gelegte Umrechnungssatz anzugeben. 
3. In Sp. 9 sind die gehandelten Wertpapiere ohne Abkürzungen so genau zu bezeichnen, daß über die Gattung 
der Wertpapiere Zweifel nicht aufkommen können. 
4. Sp. 13 ist nur auszufüllen, wenn eine Steuerpflicht besteht und der Abrechner der zunächst zur Entrichtung 
der Stempelabgabe Verpflichtete (6 20 Abs. 1 des Gesetzes) ist, oder wenn ihm als Zweitverpflichtetem nach § 84 der 
Ausführungsbestimmungen die Entrichtung der Abgabe in dem dort bezeichneten Umfang obliegt.
	        
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