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Muster 32.
(Ausführungsbestimmungen § 167)
Liste
des amts zu
über die von den Aktiengesellschaften, K ditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften
mit beschränkter Haftung, Gewerkschaften oder deutschen Kolonialgesellschaften und ihnen
gleichgestellten Gesellschaften nach § 72 des Reichsstempelgesetzes einzureichenden Auf-
stellungen wegen der den Mitgliedern des Aufsichtsrats oder des Grubenvorstandes usw.
gewährten Vergütungen.
Dieses Buch enthält Blätter,
welche ron einer mit dem Sicgel des Unter 4
reichneten belepter Schnur durctzogen sind. Geführt von
„den .Hten 19 (Name)
(Name) (Dienststellung)
(Dienststellung)
Auleitung.
1. Die Liste ist fortlaufend zu führen und dauernd bei der Hebestelle aufzubewahren.
2. Für die Eintragung jeder einzelnen Gesellschaft ist eine Seite bestimmt. Zweigniederlassungen sind nicht
einzutragen.
3. Bei Auflösung einer Gesellschaft ist die Eintragung mit roter Tinte zu durchstreichen.
4. Die Verwendung von Schnur und Siegel ist nicht erforderlich, wenn es sich um fest gebundene Bücher mit
fortlaufenden Blattzahlen handelt.
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