Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

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Eingegangen den ten 19 . Muster 34. 
Nr. . der Überwachungsliste. (Ausführungsbestimmungen 8 178) 
Nr. des Anmeldungsbuchs. 
Nr. des Einnahmebuchs. 
(Amtsstemvelabdruck) 
Anmeldung 
zur Entrichtung der Abgabe von Geldumsätzen nach Tarifnummer 10 
des Reichsstempelgesetzes. 
Anleitung. 
1. Die Anmeldung hat von juriftischen Personen bei der Steuerstelle zu erfolgen, in deren Bezirke sie ihren Sitz 
haben. Bei Firmen, die im Handelsregister eingetragen find, Gesellschaften und Vereinen des bürgerlichen Rechts, soweit 
sie nicht juristische Personen sind, ist der Ort der Niederlassung, bei mehreren Niederlassungen der Ort der Hauptnieder- 
lassung maßgebend. Im übrigen ist die Steuerstelle des Wohnorts des Steuerpflichtigen zuständig. Befindet sich der Sitz 
des Unternehmens oder der Hauptniederlassung im Ausland oder hat der Steuerpflichtige im Inlande keinen Wohnsitz, so 
ist der Ort des Betriebs maßgebend. 
2. Der Vordruck unter 2b der Anmeldung ist bei der erstmaligen Anmeldung, später nur auszufüllen, wenn 
wegen Neuaufnahme oder Aufgabe des Geschäftsbetriebs ein kürzerer Zeitraum als ein Jahr in Betracht kommt. 
3. Der Vordruck unter 8b der Anmeldung ist nur auszufüllen beim Vorhandensein von inländischen Zweignieder- 
lassungen. Diese find derart zu ordnen, daß die in demselben Bundesstaate belegenen Niederlassungen aufeinanderfolgen. 
Die Habenzinsen find staatenweise aufzurechnen, z. B. (ortsetzung S. 4 der Ammeldung.)
	        
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