Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

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geben will, hat die Stücke nebst den dazugehörigen Zinsscheinen und Zinserneuerungsscheinen 
d. 5) 
mit dem Ersuchen um Festsetzung des Annahmewerts der 
Wertpaplere und um Zustellung einer Bescheinigung über die eingelieferten Stücke zu übersenden. 
Wer die Kriegsabgabe durch Schuldbuchforderungen der Kriegsanleihen des Deutschen Reichs 
entrichten will, hat bei der Reichsschuld waltung (Schuldbuchangelegenheit) in Berlin SW 68 einen 
Antrag auf Ubertragung seiner Schuldbuchforderung oder eines entsprechenden auf volle hundert 
Mark lautenden Teiles derselben auf das Konto der Reichskasse für Kriegsabgabe zu stellen. Von 
einer Beglaubigung der Unterschrift sieht die Reichsschuldenverwaltung ab. Vordrucke zu den 
Anträgen an die Annahmestellen und die Reichsschuldenverwaltung werden dem Abgabepflichtigen 
kostenfrei verabfolgt. Die Kriegsanleihen können nur in Zahlung gegeben werden, wenn der Betrag 
der zu entrichtenden Kriegsabgabe den Annahmewert der Stücke oder Buchforderungen erreicht oder 
übersteigt. Eine bare Herauszahlung auf hingegebene Kriegsanleihen findet nicht statt. 
Die Zahlung der Kriegsabgabe hat, soweit nicht bargeldlose Zahlung vorgezogen wird, 
unter Vorlegung des Steuerbescheids oder durch porto= und gebührenfreie Zusendung des Abgabe- 
betrages oder durch Ubergabe der Bescheinigungen der Annahmestellen für Wertpapiere über ein- 
gelieferte Stücke der Kriegsanleihen oder der Reichsschuldenverwaltung über Ubertragung von 
Schuldbuchforderungen auf das Konto der Reichskasse zu erfolgen. 
Gegen den Steuerbescheid ist d. 
binnen zulässig. 5 
ist anzubringen. 
Durch die Einlegung d wird die Zahlung der 
fälligen Abgabe nicht aufgehalten. 
(Unterschrift) 
Die Festsetzung des Mehrgewinns weicht von den Angaben der Steuererklärung in folgen- 
den Punkten ab: 
*) Bezeichnung der in Betracht kommenden Annahmestellen.
	        
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