Full text : Europäischer Geschichtskalender. Fünfzehnter Jahrgang. 1874. (15)

Die  österreichisch  ungarische  Monarchie.  307

Brüder,  wie  auch  dem  Elerus  und  den  Eurer  Wachsamkeit  anvertranten
Gläubigen  liebreich  Unseren  apostolischen  Segen.

7.  März.  (Ungarn.)  Unterhaus:  Anläßlich  einer  Petition  für  Einfüh-10.



11.

12.

rung  der  Civilehe  wird  der  Antrag  angenommen,  die  Frage  einem
Ausschusse  zuzuweisen  mit  dem  Auftrage,  darüber  sofort  zu  berichten.
Die  gesammte  Rechte,  das  linke  Centrum,  sowie  die  Mittelpartei  stimmen
  dafür.

„  (Oesterreich.)  Der  Wiener  Gemeinderath  beschließt  für  das
Ministerium  mit  Rücksicht  auf  die  confessionellen  Gesetze  ein  einstimmiges
  Vertrauensvotum.

b„  (Ungarn.)  Der  Kaiser  conferirt  in  Pesth  mit  den  Führern  der
verschiedenen  Fractionen  des  Unterhauses  über  die  Bildung  eines
neuen  Ministeriums.  Er  bescheidet  auch  Tisza,  den  Führer  der
Linken  zu  sich,  um  seine  Meinung  über  die  Lage  zu  hören:

Tisza  meint,  die  Deakpartei  sei  durch  die  jehbige  Jerfahrenheit  außer
Stande  eine  starke  Regierung  zu  bilden.  Eine  solche  müsse  sich  auf  die  besitzende
  und  intelligente  Klasse,  besonders  auf  das  ungarische  Element,
stützen.  Gerade  diese  Klassen  aber  und  diese  Elemente  urden  den  Glauben,
daß  die  verfehlte  Austragung  des  staatsrechtlichen  Ausgleichs  die  Hauptquelle
aller  Uebel  sei.  Aber  diese  Klassen  und  dieses  Element  seien  der  Ordnun
am  aufrichtigsten  sugethan  und  wünschen  deßhalb  die  Abänderung  nur  au
constitulionellem  Wege.  Es  sei  daher  nöthig,  daß  die  Regierung,  welche  sich
auf  dieselben  stützen  will,  schon  bei  ihrem  ersten  Auftreten  erkläre,  daß  sie
es  für  ihre  Pflicht  halten  wird,  seinerzeit  Gesetzentwürfe  wegen  Abänderung
des  staatsrechttichen  Ausgleichs  vorzulegen.  Würde  sie  dieß  nicht  thun,  so
überließe  sie  das  Terrain  den  Agitationen  der  Ultras,  was  den  Credit  des
Staates  schädigen  würde,  während  das  Bewußtsein,  daß  die  Möglichkeit
einer  constitutionellen  Abänderung  der  Gesetze  gewahrt  fsei,  die  Gemüther
beruhigte  und  der  Regierung  Kraft  verleihen  würde.

„  (Oesterreich.)  Abg.-Haus:  Specialdebatte  über  das  erste  der
vier  confessionellen  Gesetzesentwürfe.  Ein  Antrag,  die  Bischöfe  bei
ihrem  Amtsantritt  auf  die  Verfassung  zu  beeidigen,  wird  abgelehnt,
nachdem  der  Cultminister  darauf  hingewiesen  hatte,  daß  die  Einfügung
einer  solchen  Clausel  das  Zustandekommen  des  Gesetzes  wesentlich  verzögern
  könnte.

„  (Oesterreich.)  Die  Bischöfe  treten  Angesichts  der  bereits  erfolgten
  Annahme  des  ersten  confessionellen  Gesetzes  durch  das  Abgeordnelenhaus
  des  Reichsraths  und  der  Encyclika  des  Papstes  in  Wien
zusammen,  um  über  die  Frage  zu  berathen,  ob  und  welche  gemeinsame
  Schritte  sie  gegen  die  confessionellen  Gesetzvorlagen  einnehmen
wollen.  Es  steht  zum  Voraus  fest,  daß  die  Bischöfe  darüber  nicht
einig  sind.

„  (Oesterreich.)  Der  Kaiser  läßt  das  Handschreiben  des  Papstes
bez.  der  confessionellen  Gesetze  durch  den  Grafen  Andrassy  beantworten.
  Aus  der  Thatsache,  daß  der  Brief  des  Papstes  nicht  dem
österreichischen  Ministerium,  sondern  dem  Minister  des  Auswärtigen
in  seiner  Eigenschaft  als  Minister  des  kaiserlichen  Hauses  übergeben

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