Die österreichisch ungarische Monarchie. 307
Brüder, wie auch dem Elerus und den Eurer Wachsamkeit anvertranten
Gläubigen liebreich Unseren apostolischen Segen.
7. März. (Ungarn.) Unterhaus: Anläßlich einer Petition für Einfüh-10.
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rung der Civilehe wird der Antrag angenommen, die Frage einem
Ausschusse zuzuweisen mit dem Auftrage, darüber sofort zu berichten.
Die gesammte Rechte, das linke Centrum, sowie die Mittelpartei stimmen
dafür.
„ (Oesterreich.) Der Wiener Gemeinderath beschließt für das
Ministerium mit Rücksicht auf die confessionellen Gesetze ein einstimmiges
Vertrauensvotum.
b„ (Ungarn.) Der Kaiser conferirt in Pesth mit den Führern der
verschiedenen Fractionen des Unterhauses über die Bildung eines
neuen Ministeriums. Er bescheidet auch Tisza, den Führer der
Linken zu sich, um seine Meinung über die Lage zu hören:
Tisza meint, die Deakpartei sei durch die jehbige Jerfahrenheit außer
Stande eine starke Regierung zu bilden. Eine solche müsse sich auf die besitzende
und intelligente Klasse, besonders auf das ungarische Element,
stützen. Gerade diese Klassen aber und diese Elemente urden den Glauben,
daß die verfehlte Austragung des staatsrechtlichen Ausgleichs die Hauptquelle
aller Uebel sei. Aber diese Klassen und dieses Element seien der Ordnun
am aufrichtigsten sugethan und wünschen deßhalb die Abänderung nur au
constitulionellem Wege. Es sei daher nöthig, daß die Regierung, welche sich
auf dieselben stützen will, schon bei ihrem ersten Auftreten erkläre, daß sie
es für ihre Pflicht halten wird, seinerzeit Gesetzentwürfe wegen Abänderung
des staatsrechttichen Ausgleichs vorzulegen. Würde sie dieß nicht thun, so
überließe sie das Terrain den Agitationen der Ultras, was den Credit des
Staates schädigen würde, während das Bewußtsein, daß die Möglichkeit
einer constitutionellen Abänderung der Gesetze gewahrt fsei, die Gemüther
beruhigte und der Regierung Kraft verleihen würde.
„ (Oesterreich.) Abg.-Haus: Specialdebatte über das erste der
vier confessionellen Gesetzesentwürfe. Ein Antrag, die Bischöfe bei
ihrem Amtsantritt auf die Verfassung zu beeidigen, wird abgelehnt,
nachdem der Cultminister darauf hingewiesen hatte, daß die Einfügung
einer solchen Clausel das Zustandekommen des Gesetzes wesentlich verzögern
könnte.
„ (Oesterreich.) Die Bischöfe treten Angesichts der bereits erfolgten
Annahme des ersten confessionellen Gesetzes durch das Abgeordnelenhaus
des Reichsraths und der Encyclika des Papstes in Wien
zusammen, um über die Frage zu berathen, ob und welche gemeinsame
Schritte sie gegen die confessionellen Gesetzvorlagen einnehmen
wollen. Es steht zum Voraus fest, daß die Bischöfe darüber nicht
einig sind.
„ (Oesterreich.) Der Kaiser läßt das Handschreiben des Papstes
bez. der confessionellen Gesetze durch den Grafen Andrassy beantworten.
Aus der Thatsache, daß der Brief des Papstes nicht dem
österreichischen Ministerium, sondern dem Minister des Auswärtigen
in seiner Eigenschaft als Minister des kaiserlichen Hauses übergeben
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