als damit die Überlieferung Friedrich I[., der keinen akkreditierten
und charakterisierten Mann zum preußischen Vertreter in
Rom machen wollte, nicht mehr aufrecht erhalten wirü; 48) "die
Agentur für einzelne äußere Geschäfte ist mit dem Durchgangsposten
einer Residentur zu einer regelrechten politischen Gesandtschaft
geworden.
Wir sehen also in Wilhelm v. Humboldt seit dem 11.
April 1806 *7) den ersten preußischen Gesandten am Hofe des
Papstes!
Am 18. Oktober 1806 verließ Humboldt Rom, um mit seinem
betagten Schwiegervater in Deutschland seine Geschäfte zu
ordnen; er hegte die bestimmte Hoffnung, bald wieder auf seinem
Posten zurückzukehren, denn es „war der Wunsch seines
Herzens, sein Leben in Rom zu beschließen.“ 4) Doch das Vaterland
bedurfte seiner Kräfte in anderer Weise, er wurde zum
Leiter des Unterrichtswesens berufen und mußte seinem geliebten
Rom entsagen.
Seine Tätigkeit ist nicht durch hervorragende Akte gekenntzeichnet,
(man war in Berlin mit ihm recht zufrieden, was
auch daraus hervorgeht, daß sein Gehalt aufgebessert wurde,
49)) doch fällt unter Humboldts Tätigkeit in Rom noch eine juristisch-politisch
interessante Schwenkung der preußischen Regierung.
Diese hatte in der Instruktion an ihren Gesandten
deutlich erklärt, der Papst werde von Preußen nur als weltlicher
Souverain anerkannt, wenn es auch preußischen Untertanen erlaubt
sein sollte, ihn als geistliches Oberhaupt zu verehren, und
war mit dieser Auffassung den Prinzipien des Allgemeinen Landrechts
gefolgt. °°)
46) Mirbt, Gesandtschaft, 8, 9.
#1) Granier, IX, 906.
#8) v. Sydow, 3. 60,
4) Vgl. Granier, IX, 896 905 nnd Humboldts interessante Berichte chendort,
VILI, 5u0, 506, 511, 523 (!) 629, 556 5839, 562, 566, 570, 574, 584, 586, IX,
617, 623, 656 (wo er 1843 (I) schon über die Neigung, den Jesuitenurden wieder
berzustellen, berichtet) 647, 654, 667, 672, 691, 756, 744, 767, 851, 920 (wo er
die Sendung eines päpstlichen Agenten nach Berlin abweist) 921, 923, 927, 950,
965, 967--976.
St) y. Syılow, Seite 60.