Contents : Blätter für Rechtsanwendung. LXI. Band. (61)

—  1763  —

ordnungen  erwachsenden  Ausgaben,  insbesondere  auch  die  durch  die  etwaige  Anstellung
  eines  besonderen  Polizei-Aufsichtspersonals  entstehenden  Kosten.  Sie  ist
verpflichtet,  die  nöthigen  Zuschusse  zu  den  in  Gemäßheit  des  Gesetzes  vom  21.  Dezember
  1846.  (Gesetz=  Samml.  für  1847.  S.  21.)  für  die  Bauarbeiter  einzurichtenden
  Krankenkassen  zu  leisten.
Nicht  minder  wird  die  Gesellschaft  den  Anordnungen  der  zuständigen  BegHärde
  wegen  Genügung  des  kirchlichen  Bedürfnisses  der  beim  Bau  beschäftigten
eamten  und  Arbeiter  bereitwillig  Folge  leisten  und  erforderlichen  Falles  auch
die  Tragung  der  dadurch  etwa  bedingten  Kosten  übernehmen.

100  Thaler  in  Preußisch  Kurant.

Aktie

der

Magdeburg-Kothen  Halle-Leipziger  Eisenbahngesellschaft.

Inhaber  dieser  Aktie  hat  an  die  Kasse  der  Magdeburg-Köthen-  Halle-Leipziger
Eisenbahngesellschaft  Einhundert  Thaler  Preußisch  Kurant  baar  eingezahlt  und
nimmt  nach  Höhe  dieses  Betrages  und  in  Gemäßheit  des  von  Seiner  Majestät
dem  Könige  von  Preußen  am  13.  November  1837.  bestätigten  Statuts  und
unten  bestätigten  Nachtrages  verhältnißmäßigen  Theil  an
dem  gesammten  Eigenthum,  Gewinn  und  Verlust  der  Gesellschaft.

Magdeburg,  den  e.  18.

Magdeburg-Köthen-Hclle-Leipziger  Eisenbahngesellschaft.
(.  8S.)  N.  JN.
Contrasignirt.  Direktoren.

(Nr.  6895.)  B.