— 1764 —
8
Aktie. W#.Dividendenschein. #.Verwaltungsjahr.
Inhaber dieses Scheines erhält gegen dessen Rückgebe aus der Kasse der
Magdeburg-Köthen-Halle= Leipziger Eisenbahngesellschaft diejenige Dividende ausgezahlt,
die von dem Reinertrage des Verwaltungsjahres auf die Aktie .. .. .
fallen und deren Betrag nebst der Verfallzeit vom Direktorium statutenmäßig
bekannt gemacht werden wird.
Magdeburg, den #rten 18.
Magdeburg-Köthen Halle-Leipziger Eisenbabngesellschaft.
(I. 8) N. N.
Direktoren.
Bemerkung.
Gegemwärtiger Dividendenschein wird nach §. 19. des Statuts ungültig, wenn
die darauf zu erhebende Dividende innerhalb vier Jahren nach der öffentlich
bekannt gemachten Verfallzeit nicht erhoben worden.
Talon zur Stammaktie 4% .
der
Magdeburg-Kothen-Halle-Leipziger Eisenbahngesellschaft.
Der Präsentant dieses Talons erhält gegen Ablieferung desselben
ohne weitere Prüfung seiner Legitimation die für die vorstehend bezeichnete
Stammaktie neu auszufertigenden Dividendenscheine für die fünf Jahre
........ biö...............,sofemdagegenSeitensdeöalssolchenleitimirten
Inhabers der Aktie bei dem Gesellschafts-Direktorium vorher kein schriftlicher
Widerspruch eingegangen ist.
Magdeburg, den tn. 18..
Magdeburg-Köthen-Halle-Leipziger Eisenbahngesellschaft.
(L. S.) N. N.
Direktoren.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckere#
(R. v. Decker).