Metadata : Europäischer Geschichtskalender. Erster Jahrgang. 1860. (1)

März.  33

13.  März.  Depesche  der  französischen  Regierung  an  ihren  Geschäftsträger
  in  der  Schweiz:

„Der  Schweizer  Gesandte  ließ  mich  wissen,  daß,  wenn  die  Eidgenossenschaft
  weder  Chablais  noch  Faucigny  erhalten  sollte,  ihr  nichts  übrig
bliebe,  als  bei  den  Mächten,  welche  die  Wiener  Schlußacte  unterzeichneten,
gegen  jede  Modifikation  des  status  quo  zu  protestiren  und  eine
sehr  ernste  und  für  die  französische  Regierung  sehr  ungelegene
  Frage  ohne  allen  Anstand  anzuregen.  Hier  meine
Antwort.  Die  Wichtigkeit  und  Einstimmigkeit  der  Manifestationen,  welche
die  Eventualität  einer  Zerstückelung  in  Savoyen  hervorruft,  läßt  sich
unmöglich  verkennen;  sie  wiederholen  sich  täglich  und  auf  verschiedenen
Punkten;  die  Wahlräthe  haben  sich  entschlossen,  ihr  Organ  zu  werden,
und  schon  sind  einige  Mitglieder  einer  Deputation  der  Generalräthe  von
Chambery  und  Annecy  ihren  Collegen,  in  der  Besorgniß  eines  verfrühten
  Entschlusses,  vorausgehend  nach  Paris  geeilt,  um  ihre  Wünsche  und
Beschwerden  auszudrücken.  —  Während  der  erste  Gedanke  des  Herrschers
von  Frankreich,  sobald  die  Frage  der  Annexion  Savoyens  sich
seinem  Geiste  aufdrängte,  seine  fürsorglichen  Absichten  für  die  Schweiz
bewies,  versäumte  der  Bundesrath  nichts,  um  Mißtrauen  gegen
uns  zu  erwecken  und  alle  seine  Bestrebungen  waren  dahin  gerichtet,  eine
Ligue  aller  jener  Mächte  zu  bilden,  die  bereit  schienen  sich  dazu  herzugeben.
  Dies  erhellt  klar  aus  der  offiziellen  Correspondenz,  welche  die
englische  Regierung  dem  Parlament  mittheilte;  ich  beschränke  mich,
dieses  zu  constatiren,  und  gestehe  mit  aller  Aufrichtigkeit,  daß,  wenn
diese  Taktik  mir  bekannt  gewesen  wäre,  ich  gerathen  hätte,  sich  jeder
Verhandlung  mit  dem  Bundesrath  zu  enthalten.  —  Trotzdem  bereue
ich  keines  meiner  Worte.  Wir  sind  noch  immer  bereit,  auf  die
Ansichten  der  Schweiz  einzugehen,  wenn  uns  bewiesen  wird,  daß  wir
Savoyen  mit  der  Einwilligung  und  den  Wünschen  der  Bevölkerung
gemäß  erhalten  können,  ohne  auf  eine  Zerstückelung  verzichten  zu  müssen.
Was  man  von  uns  nicht  verlangen  kann,  ist,  daß  wir  selbst  die  Uebertragung
  eines  Territoriums,  das  wir  für  die  Sicherheit  unserer  Gränzen
  nothwendig  halten,  jener  unterordnen,  die  der  Bund  anspricht,  um
mit  ihm  das  Ziel  zu  erreichen  oder  zu  scheitern,  indem  den  Einwohnern
die  Verpflichtung  auferlegt  wird,  sich  gegen  die  Vereinigung  mit  Frankreich
  auszusprechen,  wenn  sie  nicht  einwilligen  wollen,  der  Schweiz  einen
Theil  Savoyens  auszuliefern.  —  Es  scheint  mir,  daß  der  Schweiz  nur
zwei  Wege  offen  bleiben.  Sie  kann  gegen  jede  Störung  des  status
quo  protestiren;  aber  ich  glaube  für  meinen  Theil  nicht,  daß  man
die  Vereinigung  Savoyens  mit  Frankreich  als  eine  neue  Gefahr  für  die
Neutralität  der  Eidgenossenschaft  auffassen  werde;  die  Protestation  des
Bundesrathes  würde  also  im  Grunde  der  Sache  nichts  verändern,  es
würde  sich  aber  daraus  zwischen  ihm  und  uns  eine  gewisse  Gereiztheit
ergeben,  welche  gegenseitige  Interessen  zu  vermeiden  gebieten.  Der  andere
  Weg,  der  der  Schweiz  offen  steht,  ist  der,  sich  auf  unsere  Gesinnungen
  gegen  sie  zu  verlassen.  Der  Bundesrath  war  bei
andern  Veranlassungen  in  der  Lage  sie  zu  würdigen  und  er  sollte  nicht
daran  zweifeln,  daß  wir,  unter  der  einzigen  Bedingung,  ein  uns  durch
gebieterische  Anforderungen  auferlegtes  Resultat  nicht  zu  compromittiren,
die  geeignetsten  Combinationen  suchen  und  die  geeignetste  Stimmung
finden  werden,  um  darzuthun,  daß  uns  daran  gelegen  ist,  die  Schweiz
zufrieden  zu  stellen,  ihre  Neutralität,  die  für  uns  wie  für  sie.  eine
Schutzwehr  ist,  zu  befestigen  und  ihre  Interessen  ebenso  vollständig  in
Betracht  zu  ziehen,  als  es  die  wesentlichen  Interessen  Frankreichs  in
dieser  Frage  gestatten“.

13.  Eine  frauzösische  Circularnote  theilt  den  Mächten,  welche
die  Wiener  Schlußacte  unterzeichnet  haben,  die  mit  Sardinien
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