März. 33
13. März. Depesche der französischen Regierung an ihren Geschäftsträger
in der Schweiz:
„Der Schweizer Gesandte ließ mich wissen, daß, wenn die Eidgenossenschaft
weder Chablais noch Faucigny erhalten sollte, ihr nichts übrig
bliebe, als bei den Mächten, welche die Wiener Schlußacte unterzeichneten,
gegen jede Modifikation des status quo zu protestiren und eine
sehr ernste und für die französische Regierung sehr ungelegene
Frage ohne allen Anstand anzuregen. Hier meine
Antwort. Die Wichtigkeit und Einstimmigkeit der Manifestationen, welche
die Eventualität einer Zerstückelung in Savoyen hervorruft, läßt sich
unmöglich verkennen; sie wiederholen sich täglich und auf verschiedenen
Punkten; die Wahlräthe haben sich entschlossen, ihr Organ zu werden,
und schon sind einige Mitglieder einer Deputation der Generalräthe von
Chambery und Annecy ihren Collegen, in der Besorgniß eines verfrühten
Entschlusses, vorausgehend nach Paris geeilt, um ihre Wünsche und
Beschwerden auszudrücken. — Während der erste Gedanke des Herrschers
von Frankreich, sobald die Frage der Annexion Savoyens sich
seinem Geiste aufdrängte, seine fürsorglichen Absichten für die Schweiz
bewies, versäumte der Bundesrath nichts, um Mißtrauen gegen
uns zu erwecken und alle seine Bestrebungen waren dahin gerichtet, eine
Ligue aller jener Mächte zu bilden, die bereit schienen sich dazu herzugeben.
Dies erhellt klar aus der offiziellen Correspondenz, welche die
englische Regierung dem Parlament mittheilte; ich beschränke mich,
dieses zu constatiren, und gestehe mit aller Aufrichtigkeit, daß, wenn
diese Taktik mir bekannt gewesen wäre, ich gerathen hätte, sich jeder
Verhandlung mit dem Bundesrath zu enthalten. — Trotzdem bereue
ich keines meiner Worte. Wir sind noch immer bereit, auf die
Ansichten der Schweiz einzugehen, wenn uns bewiesen wird, daß wir
Savoyen mit der Einwilligung und den Wünschen der Bevölkerung
gemäß erhalten können, ohne auf eine Zerstückelung verzichten zu müssen.
Was man von uns nicht verlangen kann, ist, daß wir selbst die Uebertragung
eines Territoriums, das wir für die Sicherheit unserer Gränzen
nothwendig halten, jener unterordnen, die der Bund anspricht, um
mit ihm das Ziel zu erreichen oder zu scheitern, indem den Einwohnern
die Verpflichtung auferlegt wird, sich gegen die Vereinigung mit Frankreich
auszusprechen, wenn sie nicht einwilligen wollen, der Schweiz einen
Theil Savoyens auszuliefern. — Es scheint mir, daß der Schweiz nur
zwei Wege offen bleiben. Sie kann gegen jede Störung des status
quo protestiren; aber ich glaube für meinen Theil nicht, daß man
die Vereinigung Savoyens mit Frankreich als eine neue Gefahr für die
Neutralität der Eidgenossenschaft auffassen werde; die Protestation des
Bundesrathes würde also im Grunde der Sache nichts verändern, es
würde sich aber daraus zwischen ihm und uns eine gewisse Gereiztheit
ergeben, welche gegenseitige Interessen zu vermeiden gebieten. Der andere
Weg, der der Schweiz offen steht, ist der, sich auf unsere Gesinnungen
gegen sie zu verlassen. Der Bundesrath war bei
andern Veranlassungen in der Lage sie zu würdigen und er sollte nicht
daran zweifeln, daß wir, unter der einzigen Bedingung, ein uns durch
gebieterische Anforderungen auferlegtes Resultat nicht zu compromittiren,
die geeignetsten Combinationen suchen und die geeignetste Stimmung
finden werden, um darzuthun, daß uns daran gelegen ist, die Schweiz
zufrieden zu stellen, ihre Neutralität, die für uns wie für sie. eine
Schutzwehr ist, zu befestigen und ihre Interessen ebenso vollständig in
Betracht zu ziehen, als es die wesentlichen Interessen Frankreichs in
dieser Frage gestatten“.
13. Eine frauzösische Circularnote theilt den Mächten, welche
die Wiener Schlußacte unterzeichnet haben, die mit Sardinien
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