die aus dem Verkauf von Kaffee herrühren, der als Eigentum des
Staates Sao Paulo in den Häfen von Hamburg, Bremen, Antwerpen
und Triest lagerte, zuzüglich der oben ausgemachten Zinsen und
Zinseszinsen*) vom Tage der Hinterlegung an zurückzuzahlen. Da
Deutschland sich der rechtzeitigen Uberweisung der fraglichen Summen
an den Staat Sao Paulo widersetzt hat, übernimmt es die Verpflichtung
der Rückzahlung zum Markkurse am Tage der Hinterlegung. ---------------------------------------------------
X. T e i l.
W i r t s c h a f t l i c h e B e s t i m m u n g e n.
E r s t e r A b s c h n i t t. H a n d e l s b e z i e h u n g e n
K a p i t e l 1.
Zoll-Bestimmungen, Zoll-Tarif, Zoll-Beschränkungen.
A r t i k e l 264.
Deutschland verpflichtet sich, Waren, Rohstoffe oder Fabrikat,
irgend eines der alliierten oder assoziierten Staaten, die in deutsches
Gebiet eingeführt werden, ohne Rücksicht auf ihren Herkunftsort, keinen
anderen oder höheren Zollsätzen oder Gebühren (einschließlich innerer
Abgaben) zu unterwerfen als solchen, denen dieselben Waren, Rohstoffe
oder Fabrikate irgendeines anderen der erwähnten Staaten oder
eines anderen fremden Landes unterworfen sind.
Deutschland darf auf alle Waren, Rohstoffe oder Fabrikate aus
Gebieten irgendeines der alliierten oder afsoziierten Staaten, ohne Rücksicht
auf ihren Herkunftsort, kein Verbot oder keine Beschränkung bei der
Einfuhr in deutsches Gebiet aufrechterhalten oder erlassen, die nicht in
gleicher Weise auf die Einfuhr derselben Waren, Rohstoffe oder Fabrikate
von irgendeinem anderen dieser Staaten oder irgendeinem anderen fremden
Lande gelegt sind.
A r t i k e l 265.
Was die Einfuhrbestimmungen anbelangt, so verpflichtet sich Deutschland,
keine unterschiedliche Behandlung zuungunsten des Handels irgendeines
der alliierten oder assoziierten Staaten gegenüber einem anderen dieser
Staaten oder irgendeinem anderen fremden Lande herbeizuführen, auch
nicht durch indirekte Mittel wie Zollbestimmungen oder Zollmaßnahmen,
Prüfungs= oder Untersuchungs-Methoden, Bedingungen der Zollzahlungen,
Tarifabstufungen oder Auslegung von Tarifen oder endlich die Ausübung
von Monopolen. --------------------------------------------------------------
*) Früherer Text: „.5 Prozent Zinsen“.
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