Full text: Der Friedensvertrag von Versailles

einem Vertreter der Uferftanten und drei Vertretern anderer, vom Völker: 
bund bezeichneter Staaten zufammeniett. 
Artifel 343. 
Die in den Artifeln 340 und 341 vorgefehenen internationalen 
Kommiffionen treten innerhalb 3 Monaten vom Inkrafttreten des vor» 
liegenden Vertrages ab zufammen. Die in Artifel 342 vorgefehene inters 
nationale Kommilfion tritt innerhalb 3 Dtonaten nach Stellung des 
Antrages durd) einen WUferftaat zufammen. Jede diefer Kommilfionen 
wird unverzüglid) zur Ausarbeitung eines Entwurfs zur Nachprüfung 
der in Kraft befindlichen internationalen Wereinbarungen und Bes 
ftimmungen fchreiten. Diefer Entwurf wird entiprechend der in 
Artilel 338 erwähnten allgemeinen Bereinbarung aufgeftellt, wenn dieje 
Vereinbarung bereits zuftandegefommen tft; andernfalls wird der 
Entwurf zur Nachprüfung entiprechend den oben in Art. 332—337 feft- 
gelegten Grundfäßen aufgeitellt. 
Artilel 344. 
Die im vorftehenden Artifel genannten Entwürfe follen ing» 
beiondere 
a) den Gi der internalionalen Kommilfion beitimmen und die 
Art der Ernennung ihres Vorfigenden feitfegen; 
b) den Umfang ihrer Befugnifie beftimmen, insbefondere betreffend 
die Ausführung der Arbeiten für Snitandhaltung, Herrichtung 
und Regulierung des Flußneges, die finanzielle Verwaltung, die 
Seltfeßung und Erhebung der Gebühren, die Vorfchriften für 
die Schiffahrt; 
ec) die Abichnitte des Fluffes oder feiner Zuflüfle abgrenzen, auf 
die die internationale Verwaltung Anwendung zu finden bat. 
Artilel 345. 
Die internationalen Vereinbarungen und die Beitimmungen, welche 
zurzeit die Schiffahrt auf der Elbe (Labe), der Oder (Ddra) und dem 
Tiemen (Rußitrom, Diemel, Niemen) regeln, bleiben bis zur NRati- 
fizterung der obenerwähnten Nachprüfungs:Entwürfe vorläufig in Kraft. 
Sindefien gehen in allen Fällen, wo die Vereinbarungen und Beltims 
mungen den Seitiegungen der Artilel 332—337 oder der abzujchließen- 
den allgemeinen Vereinbarung wideriprechen, dieje leßteren vor. 
3. Belondere Beitlimmungen für die Donau. 
| Yrtilel 346. 
Die europälihe Donaulommilfion übt wieder die Rechte aus, die 
fie vor dem Striege Hatte. ndeflen werden zunädlt die Vertreter 
Großbritanniens, Franfreichs, Italiens und Rumäniens allein an diejer 
Kommilfion teilnehmen. 
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