9. Jeder Staat hat einen Aufsichtsdienst einzurichten, an dem
auch Frauen beteiligt sein müssen, um die Durchführung der
zum Schutze der Arbeiter erlassenen Gesetze und Verordnungen
sicherzustellen.
Ohne zu behaupten, daß diese Grundsätze und diese Methoden vollständig
oder endgültig seien, sind die hohen vertragschließenden Parteien
der Ansicht, daß dieselben geeignet sind, der Politik des Völkerbundes
als Richtschnur zu dienen, und daß sie, wenn sie durch die industriellen
Gemeinschaften, welche dem Völkerbunde als Mitglieder angehören, angenommen
und in der Praxis durch entsprechende Aufsichtsorgane aufrecht
erhalten werden, unschätzbare Wohltaten über die Lohnarbeiter der
Welt ausbreiten werden. --------------------------------------------------------------------- XIV.
T e i l .
S i c h e r h e i t e n f ü r d i e A u s f ü h r u n g.
E r s t e r A b s c h n i t t. W e s t e u r o p a.
A r t i k e l 428.
Als Sicherheit für die Ausführung des vorliegenden Vertrages durch
Deutschland werden die deutschen Gebiete westlich des Rheins einschließlich
der Brückenköpfe durch die Truppen der alliierten und assoziierten Mächte
während eines Zeitraums von 15 Jahren besetzt, der mit dem Inkrafttreten
des gegenwärtigen Vertrages beginnt.
A r t i k e l 429.
Wenn die Bedingungen des gegenwärtigen Vertrages durch Deutschland
getreulich erfüllt werden, so soll die im Artikel 428 vorgesehene-Besetzung
nach und nach in folgender Weise eingeschränkt werden:
1. Nach Ablauf von 5 Jahren werden geräumt: der Brückenkopf
von Cöln und die Gebiete nördlich einer Linie, die dem Laufe
der Ruhr, dann der Eisenbahnlinie Jülich—Düren—Euskirchen—
Rheinbach, ferner der Straße von Rheinbach nach Sinzig
folgt, und die den Rhein bei dem Einfluß der Ahr trifft,
wobei die vorhin genannten Straßen, Eisenbahnen und Orte
außerhalb der besagten Räumungszone bleiben.
2. Nach Ablauf von 10 Jahren werden geräumt: der Brückenkopf
von Coblenz und die Gebiete nördlich einer Linie, die an dem
Schnittpunkte der Grenzen Belgiens, Deutschlands und Hollands
beginnt, etwa 4 Kilometer südlich Aachen verläuft, dann bis
zur Höhe von Vorst-Gemünd verläuft, dann östlich der Eisen- bahnlinie
des Urftales, dann über Blankenhain, Waldorf,
Dreis, Ulmen bis zur Mosel, diesem Flusse von Bremm bis
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