Nehren folgt, dann über Kappel und Simmern der Höhenlinie
zwischen Simmern und dem Rhein folgt und diesen Fluß bei
Bacherach erreicht, wobei alle genannten Orte, Täler, Straßen
und Eisenbahnen außerhalb der Räumungszone bleiben.
3. Nach Ablauf von 15 Jahren werden geräumt: der Brückenkopf
von Mainz, der Brückenkopf von Kehl und der Rest des besetzten
deutschen Gebiets.
Wenn zu diesem Zeitpunkte die Sicherheiten gegen einen nicht
herausgeforderten Angriff Deutschlands von den alliierten und assoziierten
Regierungen nicht als ausreichend betrachtet werden, so kann die Entfernung
der Besatzungstruppen in dem Maße aufgeschoben werden, wie
dies zur Erreichung der genannten Bürgschaften für nötig erachtet wird.
A r t i k e l 430.
Falls die Wiedergutmachungskommission während der Besetzung
oder nach Ablauf der im Vorhergehenden genannten 15 Jahre feststellt,
daß Deutschland gar nicht oder nur teilweise die Verpflichtungen erfüllt
hat, die ihm aus dem vorliegenden Vertrage erwachsen, so werden die im
Artikel 429 genannten Gebiete ganz oder teilweise sofort von neuem
durch die alliierten und assoziierten Truppen besetzt.
A r t i k e l 431.
Wenn Deutschland vor dem Ablauf des Zeitraums von 15 Jahren
alle Verpflichtungen erfüllt hat, welche ihm aus dem gegenwärtigen Vertrage
erwachsen, so werden die Besatzungstruppen sofort zurückgezogen.
A r t i k e l 432.
Die durch die Besetzung und den jetzigen Vertrag nicht erledigten
Fragen werden Gegenstand späterer Vereinbarungen sein, welche anzuerkennen
Deutschland sich schon jetzt verpflichtet.
Z w e i t e r A b s c h n i t t. O s t e u r o p a.
A r t i k e l 433.
Als Sicherheit für die Ausführung der Bestimmungen des gegenwärtigen
Vertrages, durch welche Deutschland endgültig die Aufhebungen
des Vertrages von Brest-Litowsk wie auch aller Verträge, Konventionen
und Vereinbarungen anerkennt, die es mit der maximalistischen
Regierung in Rußland abgeschlossen hat, wie auch um die Wiederherstellung
des Friedens und einer guten Regierung in den baltischen
Provinzen und in Litauen zu sichern, sollen die deutschen Truppen, welche
sich zurzeit in den genannten Gebieten befinden, innerhalb der
Grenzen Deutschlands zurückkehren, sobald die Regierungen der alliierten
und assoziierten Hauptmächte den Zeitpunkt mit Rücksicht auf die innere.
Lage dieser Gebiete für gekommen erachten. Diese Truppen haben sich
jeder Beitreibung, Beschlagnahme, wie auch aller anderen Zwangsmaßnahmen
zu enthalten, deren Zweck wäre, Lieferungen für Deutschland zu
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