Full text: Der Friedensvertrag von Versailles

Vorbemerkung. 
Der Friede von Versailles ist geschlossen. 
Das von den Gegnern aufgesetzte Friedensinstrument ist von 
uns angenommen, unterzeichnet und hat die Ratifikation durch 
Nationalversammlung und Reichsregierung erhalten. Da an der 
Ratifikation durch die Gegner nicht zu zweifeln ist, können diese 
Bedingungen als endgültig gelten. 
Dieser Friedensvertrag wird nun auf Jahre hinaus ein 
wichtiges Handbuch bilden, mit dem wir uns einrichten, in das wir 
stets wieder Einsicht nehmen müssen. 
Deutschland hat nicht verhehlt, daß ihm überaus schwere Be- 
dingungen auferlegt werden, von denen es fraglich ist, ob sie sich 
selbst mit dem besten Willen durchweg werden ausführen lassen. 
Wir haben bezeugt, daß wir den guten Willen haben und ehrlich 
bestrebt fein werden, den Vorschriften nachzukommen, soviel in 
unserer Macht steht. Bei den Gegnern wird es liegen, ob und wie 
weit sie im eigenen Interesse uns die Durchführung ermöglichen, 
bezw. erleichtern wollen. 
Die deutschen Delegierten haben seinerzei in schwerer Arbeit 
sich bemüht, in der ihnen gelassenen kurzen Frist die Schwierigkeiten 
zu begründen und Gegenvorschläge zu machen.“) 
Die Gegner haben diese Vorschläge geprüft, in der Hauptsache 
abgelehnt, mehrfach aber sie berücksichtigt und daraufhin die ur- 
sprüngliche Fassung an verschiedenen Stellen teils durch kleinere 
Striche, teils durch Einsetzung ganz neuer Teile abgeändert. *) 
#s dürfte für diee Inhaber dieses Buches wichtig sein, auch diese deutschen 
Gegenborschläge ebenso wie die Antwort der Entente ständig in Händen zu 
haben. Letzere begründet die Stellungnahme der Entente zur Nichtabänderung 
bezw. teilweise #ugegebenen Abänderung der ursprünglichen Friedensbedingungen. 
Beide Schriften sind im Verlage von Reimar Hobbing in Berlin erschienen: 
Die Gegervorschläge der deutschen Regierung zu den Friedensbedingungen. 
Amtliche Textausgabe. 
Antwort der allüerten und assoziierten Mächte. Vollständiger amtlicher Tert.