Vorbemerkung.
Der Friede von Versailles ist geschlossen.
Das von den Gegnern aufgesetzte Friedensinstrument ist von
uns angenommen, unterzeichnet und hat die Ratifikation durch
Nationalversammlung und Reichsregierung erhalten. Da an der
Ratifikation durch die Gegner nicht zu zweifeln ist, können diese
Bedingungen als endgültig gelten.
Dieser Friedensvertrag wird nun auf Jahre hinaus ein
wichtiges Handbuch bilden, mit dem wir uns einrichten, in das wir
stets wieder Einsicht nehmen müssen.
Deutschland hat nicht verhehlt, daß ihm überaus schwere Be-
dingungen auferlegt werden, von denen es fraglich ist, ob sie sich
selbst mit dem besten Willen durchweg werden ausführen lassen.
Wir haben bezeugt, daß wir den guten Willen haben und ehrlich
bestrebt fein werden, den Vorschriften nachzukommen, soviel in
unserer Macht steht. Bei den Gegnern wird es liegen, ob und wie
weit sie im eigenen Interesse uns die Durchführung ermöglichen,
bezw. erleichtern wollen.
Die deutschen Delegierten haben seinerzei in schwerer Arbeit
sich bemüht, in der ihnen gelassenen kurzen Frist die Schwierigkeiten
zu begründen und Gegenvorschläge zu machen.“)
Die Gegner haben diese Vorschläge geprüft, in der Hauptsache
abgelehnt, mehrfach aber sie berücksichtigt und daraufhin die ur-
sprüngliche Fassung an verschiedenen Stellen teils durch kleinere
Striche, teils durch Einsetzung ganz neuer Teile abgeändert. *)
#s dürfte für diee Inhaber dieses Buches wichtig sein, auch diese deutschen
Gegenborschläge ebenso wie die Antwort der Entente ständig in Händen zu
haben. Letzere begründet die Stellungnahme der Entente zur Nichtabänderung
bezw. teilweise #ugegebenen Abänderung der ursprünglichen Friedensbedingungen.
Beide Schriften sind im Verlage von Reimar Hobbing in Berlin erschienen:
Die Gegervorschläge der deutschen Regierung zu den Friedensbedingungen.
Amtliche Textausgabe.
Antwort der allüerten und assoziierten Mächte. Vollständiger amtlicher Tert.