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s. 11.
Nachdem die Nothwendigkeit der bisheri-
gen Ausscheidung der Einnahmen und Ausga-
ben nach dem Dienste der I., UI. und IV.
Finanzperiode bei dem Umstande, daß die diesen
verschiedenen Perloden bestimmt zugewiesenen
Ausgaben mit dem Schlufse der IV. Finanz-
periode und resp. in den Rechnungen derselben
zur Realisirung gelangen, und daß ferner die-
lenigen ausgablichen Verwendungen in der V.
Finanzperiode, welche aus den am Schlusse der
IV. Finanzperiode bestehenden Einnahme--Ueber-
schüssen geschöpft werden, auf den Bestand die-
ser Ueberschüsse der Vorjahre überhaupt und
ohne besondere Trennung hingewiesen sind, da-
durch für die Zukunft weggefallen ist, so sollen
nunmehr sämmtliche Einnahmen und Ausgaben
auf den Bestand der Vorjahre der IV. Finanz-
periode et retro vereinigt, unter der Beobach=
tung der übrigen rechnungsinstruktionsmäßigen
Bestimmungen vorgetragen, und nur die Ein-
nahmen und Ausgaben des Bestandes der Vor-
jahre der V. Finanzperiode davon gesondert auf
die bisherige Weise behandelt werden.
C.
Besondere Voranschläge der Kreislasten und
Kreisfonds für nothwendige Zwecke eines jeden
Regierungsbezirkes auf Ein Jahr der V. Finaonz=
periode betreffend.
8. 12.
Die Voranschläge der Kreislasten und
Kreissonds für nothwendige Zwecke auf Ein
Jahr der V. Finanzperiode 1323 sind mit der
in Einnahme und Ausgabe gleich abschliessen-
den Summe von 4,642,669 fl. in der im
Eingange sub Cc. allegirten Uebersicht enthalten.
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D.
Anweisungen à Corio etwaiger ileberschilsse resp.
Mehreinnahmen aus der IV. und in der V.
Finanperiode.
8. 13.
Aus den sich ergebenden Einnahme-Ueber-
schüssen der V. Finanzperiode und beglehungs-
weise aus dem Reichs-Reservesond ist zunächst
der Matrikularbeitrag für die Bundesfestungen
Ulm und Rastatt mit jährlichen 213,889 fl.
43 kr. zu entnehmen.
s. 14.
Deßgleichen wird auf eben solche Ein-
nahme-Ueberschüsse die Ausgleichung des Bud-
gets-Differenz-Betrages überwiesen, dessen im
### 4. bei der Dotation der Staats-Schulden=
tilgungs-Anstalt erwähnt ist.
. 15.
Wir haben die in dem Nachtrage zu dem
Budget der V. Finanzperiode für Strassen-,
Wasser= und Landbauten ausgesetzte, aus den
Einnahme-Ueberschüssen der IV. Finanzperiode
zu schöpfende Summe von 450,779 fl. auf
die Summe von 1,000,000 fl. zu erhöhen,
somit noch weiter zu den gedachten Zwecken
5490.,221 fl. mit der Bestimmung zu bewilligen
geruht, daß von besagten 1,000,O00 fl.
500,000 fl. für den Strassenbau= und
500,000 fl. für den Landbau-Etat
angesetzt werden sollen.
s. 16.
Aus den etwalgen, nicht für andere drin-
gende Bedürfnisse zu verwendenden Einnahme-
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