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Ueberschüssen der V. Finanzperiode bewilligen
Wir ferner einen außerordentlichen Zuschuß
von 400,000 fl. des Jahres, welcher in nachsfolgender
Weise vertheilt werden soll:
a) für Industrie und Kultur 50,000 fl.
b) Strassen = und Wasserbauten 180,000 fl.
) Landbauten und Heilbäder 140,000 fl.
d) Schulhausbauten und sonstige
Schulbedürfnisse 30,000 fl.
5. 17.
Endlich bleibt auf die nach Bestreitung
aller ordentlichen und außerordentlichen budgetmäßigen
Ausgaben noch auskommenden Erübrigungen
der IV. und die eventuellen Mehreinnahmen
der V. Finanzperiode auch das nachträglich
eingebrachte, und von den Ständen des
Reiches anerkannte Postulat für den Ludwigkanal
mit der Summe von 2,611,745 fl. hingewiesen.
—
8. 18.
Jeder Minister bleibt verantwortlich, die
fuͤr seinen Geschäftskreis festgesezten Summen
zu den bestimmten Zwecken zu verwenden.
E.
Auf die bezüglich des Budgets geäußerten
dessen Ziffer berührende Wünsche und Anträge,
beschließen Wir, was folgt:
I.
Wünsche und Anträge zum Central=Fonds-Budget.
s. 19.
Es wird jederzeit ein Gegenstand Unserer
besonderen Sorgfalt senn, allen jenen Staatsbe-5#
dürfnissen, von deren Begründung Wir Uns
überzeugen, nach dem Maabe des wahren Bedarfes
auf dem durch die Gesetze vorgezeichneten Wege
die gebührende Befriedigung zu gewähren, insowelt
solches nur immer mit der nicht minder wichtigen
Rücksichtznahme auf die Aufrechthaltung der
Ordnung im Staatshaushalte vereinbar ist. —
Wir wollen demnach auf die Anträge Unserer
Stände und nach näherer Prüfung der zu
Grunde liegenden Berhältnisse unter der bedingenden
Boraussetzung, wenn ein Ueberschuß der Staatseinnahmen
in dem erforderlichen Maaße sich wirklich
erglebt, und nicht durch andere dringendere
Staatsbedürfnisse in Anspruch genommen wird, genehmigen:
a) daß für die Bedürfnifse der Landes-Universitäten
ein besonderer Zuschuß in dem Betrage
von 9000 fl. des Jahres, vielmehr nach Abzug
jener 3510 fl., welche in dem Cental-Fonds-Budget
unter der Position „Erziehung und
Bildung“ für die Baderschulen ausgesegt worden
waren, und die Wir nach der miltllerweilc
erfolgten Auflösung besagter Schulen als
verfügbar hiemit den Bedürfnissen Unserer
Landes-Universitäten zugewiesen haben wollen,
in dem Betrage von 5490 fl. des Jahres
aus elwaigen Mehr= Einnabmen der V. Finanzperiode
verwendet, —
b) daß für die Anstellung zweiter Nebenbeamten
bei jenen Laudgerichten des Regierungsbezirkes
Unterfranken und Aschaffenburg, wo#
solche durch die Seelenzahl der Berölkerung
nach Analogic der für die übrigen dießseite
rheinischen Theile Unseres Reiches
bestehenden Verordnungen begründet erscheint;
— dann für die Verbefserung des Dienstes-Einkommens
der Landrichter, wo das Bedürfniß
einer solchen sich hervorthut, eine Summe