Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1893. (84)

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für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Neuerburg  gehörigen  Gemeinden
Sevenig  und  Gemünd,
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Rhaunen  gehörige  Gemeinde  Stipshausen,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Wittlich  gehörigen  Gemeinden
Crames-Clausen  und  Dierfeld,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Wadern  gehörige  Gemeinde  Ober-Thailen


am  1.  März  1893  beginnen  soll.
Berlin,  den  16.  Januar  1893.

Der  Justizminister.
v.  Schelling.

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Nr.  9584.)  Verfügung  des  Justizministers,  betreffend  die  Anlegung  des  Grundbuchs  für  einen
Theil  des  Bezirks  des  Amtsgerichts  Bergen  bei  Celle.  Vom  16.  Januar  1893.

Ar#  Grund  des  F.  35  des  Gesetzes  über  das  Grundbuchwesen  in  der  Provinz
Hannover  (Gesetz-Samml.  1873  S.  253),  1879  S.  11)  bestimmt  der  Justizminister,
daß  die  zur  Ammeldung  von  Ansprüchen  behufs  Eintragung  in  das  Grundbuch
im  H.  32  jenes  Gesetzes  vorgeschriebene  Ausschlußfrist  von  sechs  Monaten

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Bergen  bei  Celle  gehörige  Gemeinde

Poitzen

am  1.  März  1893  beginnen  soll.

Berlin,  den  16.  Januar  1893.

Der  Justizminister.

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Schelling.