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für die zum Bezirk des Amtsgerichts Neuerburg gehörigen Gemeinden
Sevenig und Gemünd,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Rhaunen gehörige Gemeinde Stipshausen,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Wittlich gehörigen Gemeinden
Crames-Clausen und Dierfeld,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Wadern gehörige Gemeinde Ober-Thailen
am 1. März 1893 beginnen soll.
Berlin, den 16. Januar 1893.
Der Justizminister.
v. Schelling.
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Nr. 9584.) Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen
Theil des Bezirks des Amtsgerichts Bergen bei Celle. Vom 16. Januar 1893.
Ar# Grund des F. 35 des Gesetzes über das Grundbuchwesen in der Provinz
Hannover (Gesetz-Samml. 1873 S. 253), 1879 S. 11) bestimmt der Justizminister,
daß die zur Ammeldung von Ansprüchen behufs Eintragung in das Grundbuch
im H. 32 jenes Gesetzes vorgeschriebene Ausschlußfrist von sechs Monaten
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Bergen bei Celle gehörige Gemeinde
Poitzen
am 1. März 1893 beginnen soll.
Berlin, den 16. Januar 1893.
Der Justizminister.
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Schelling.