Full text : Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.

Reichs=  und  Staatsangehbrigkeitsgesetz.  47

Reichs-  und  Staatsangehörigkeitsgesetz
vom  22.  Juli  1913.
—  Rl.  1913,  583  —

Der  Name  des  Gesetzes  vom  1.  6.  1870  war:  Gesetz
über  die  Erwerbung  und  den  Verlust  der  Bundes=  und
Staatsangehörigkeit.  Der  Regierungsentwurf  hat  die
Fassung  Reichs=  und  Staatsangehörigkeitsgesetz
gewählt  mit  der  Begründung,  sie  entspreche  dem  heutigen
Sprachgebrauch.

Ein  Gesetz,  das  die  ganze  deutsche  Welt  umspannt  wie
das  vorliegende,  bedarf  eines  kurzen,  eindringlichen  Namens.
Ich  schlage  vor:  Bürgerrechtsgesetz.  Bürgerrecht
entspricht  der  Rechtslage  wie  der  Fassung  des  Gesetzes,
das  die  Aufnahme  von  Ausländern  als  Einbürgerung  bezeichnet.


Die  Aenderung  des  Namens  ist  umso  unbedenklicher,
als  auch  hier  die  Ueberschrift  keine  Gesetzeskraft  hat,  weil
sie  vor  der  Verkündungsformel  steht.

Das  Abkürzungszeichen  RSt.  für  die  Anführung
des  Gesetzes  ist  den  Anfangsbuchstaben  von  Reichs=  und
Staatsangehörigkeit  entnommen  und  dürste  dem  vom
deutschen  Juristentag  früher  vorgeschlagenen  Zeichen  St##
vorzuziehen  sein,  weil  es  kürzer  ist  und  sowohl  auf  die
Staats=  wie  auf  die  Reichsangehörigkeit  hindeutet.