398 Sachsen von 1815—1833.
Hause Sachsen-Gotha-Altenburg 17. Januar 1821 abgeschlossenen
Vertrag, nach welchem es für dieses unter gewissen Bedingungen
und gegen entsprechende Verminderung seines Infanteriecontingents
die Stellung der Specialwaffen zu übernehmen
sich bereit erklärte, die Garantie des Bundes; die Entscheidung
darüber wurde, wie so vieles, bis auf weiteres in dem Ausschusse
begraben 1)6
Die Beschlüsse der karlsbader und wiener Conferenzen
wurden selbstoerständlich auch in Sachsen in Vollzug gesetzt,
jedoch ohne jene widerlich spürende Verfolgungsmanie und Demagogenriecherei,
die anderwärts so traurige Orgien feierte;
es fehlte dazu hier ebenso der Wille wie der Gegenstand.
Einige 1826 relegierte Burschenschafter wurden bald begnadigt.
Die Verschärfung der Censur berührte am nächsten den leipziger
Buchhandel, der eben einen bedeutenden Aufschwung zu nehmen
anfing; 1816 giengen aus K. Chr. Tr. Tauchnitz' Gießerei
und Verlag die ersten stereotypierten Classikerausgaben nach
Lord Stanhope's Methode hervor; 1817 siedelte die Brockhaussche
Buchhandlung, in deren Verlag 1811 die erste Auflage
des Conversationslexicons erschienen war, von Altenburg
nach Leipzig über, und 1825 gründeten, von Fr. Fleischer angeregt,
108 leipziger und auswärtige Firmen zur Erleichterung
des gegenseitigen Verkehrs sowie zur Vertheidigung gegen den
überaus beschwerlichen Nachdruck den Börsenverein. Sobald
jedoch Metternich durch eine an den Bund gerichtete Petition
um Feststellung der literarischen Eigenthumsrechte auf diesen
Verein aufmerksam geworden war, machte er ihn auch sofort
zum Gegenstande seiner argwöhnischen Sorge; in einer eigenen
Denkschrift setzte er die Nothwendigkeit auseinander, eine solche
Corporation, die unter der Führung dieses oder jenes Demagogen
und unter dem Schilde vermeintlicher Freiheit der literarischen
Republik sich im Mittelpunkte Deutschlands willkürlich
constituieren könne, und der gegenüber die sächsische Regierung
sich nur im Verhältniß der Duldung befinde, der Aufsicht des
1) Ilse 1, 623 ff.; III, 366.