Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1880. (57)

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bei  der  Baugewerkeschule:
der  Kassier,  der  Assistent  für  praktische  Geometrie,  der  Gehilfe  des  Schuldieners;
bei  den  niederen  evangelischen  Seminarien  und  den  Convikten:
die  Oekonomieverwalter,  Aerzte  und  Wundärzte;
bei  den  Gymnasien,  den  Realanstalten  und  bei  der  Turnlehrerbildungs-Anstalt:
die  Kassiere  und  Dienergehilfen;
bei  den  Schullehrer=  und  Lehrerinnen-Seminarien,  den  Waisenhäusern,  Taubstummen=
  und  Blindenanstalten:
die  Aerzte,  Wundärzte,  Kassiere  und  Unterrechner;
bei  den  wissenschaftlichen  und  Kunstsammlungen:
die  Kassiere  und  Aufsichtsgehilfen.
5)  Im  Finanzdepartement:
der  Kameralunterpfleger,  Güteraufseher,  Brunnenmeister,
diejenigen  Acciser,  deren  Amt  eine  Nebenbeschäftigung  ist,
die  Hilfsschreiber,
die  Drucker  bei  der  lithographischen  Anstalt,
die  Laboranten  bei  dem  Berg-,  Hütten=  und  Salinen-Wesen.

§.  3.

Für  die  in  §.  1  und  2  genannten  Beamten  und  Bediensteten  bleibt,  wofern  sie
noch  ein  sonstiges  Amt  bekleiden,  welches  die  Anzeigepflicht  begründet,  die  diesfällige
Verpflichtung  unberührt.

Stuttgart,  den  12.  Juli  1880.

Ministerium  Ministerium  Ministerium
der  auswärtigen  des  Innern:  des  Kirchen=  und
Angelegenheiten:  In  Vertretung:  Schulwesens:

Faber.  Mittnacht.  Bätzner.  Geßler.  Renner.

Ministerium
der  Justiz:

Ministerium
der  Finanzen: