Strafbestimmangen. Untersuchungen 2c.
der Verordnung vom 15. März 1816, dle
Strafgesetze wider den Dlebstahl betr. Straf-
bestimmungen 1—3 S. 10—12. — AMlt. 2.
Verlündung und Eintritt der Wirksamkelt des
Gesetzes. S. 12 — 14.
Königlich allerhöchste Sanction des Ge-
setzes im Landtags-Abschiede. S. 107.
T.
Tarasatz für Kaffee. Gesetz, die Ermäßigung
des Tarasatzes für rohen Kaffee in Ballen
oder Säcken betr. S. 45 — 48.
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge-
setzes im Landtatzs-Abschiede. S. 107.
u.
Untersuchungen, gemischtgerichtliche. Geset,
die gemischtgerichtlichen Untersuchungen betr.
S. 403—410.
Inhalt: Art. 1 —3. Von der Vorunter=
suchung, wenn bei demselben Verbrechen oder
Bergehen Civil= und Militärpersonen als Be-
schuldigte zusammentreffen. S. 404—407.
Art. 4— 5. Von der Beschlußfassung und
Abuxtheilung. S. 407. — Art. 6. Folgen
der Nichtibeachtung der im Art. 2 Abs. 1
und im Art. 3 enthaltenen Vorschriften. S.
408. — Art. 7. Die Vorschristen des Art.
27 Abs. 23 Theil II des Strasgesetzbuches
vom Jahre 1313, sowie dle hieher bezüg-
lichen Bestimmungen des Artikels 56 des
Gesetzes rom 10. November 1848, „die
Abänderungen des zweiten Theiles des Straf-
Untersuchungen 1c. Wünsche 16.
gesetzduches vom Jahre 1813 betr.,“ ftnd
aufgehoben. S. 408. — Art. 8. Eintritt
der Wirksamkeit des Gesetzes. Dasselbe findee
auf solche Strafsachen, bezüglich deren c#
Tage seiner Verkündung bereils ein Unter-
suchungsversahren eröffnet oder elne Ladung
des Beschuldigten in dle öffentliche Sitzung
erlassen ist, keine Anwendung.
Königlich allerhöchste Sanction dleses Ge-
setzes im Landtags--Abschiede. S. 111.
Urkunden. Slehe „Erecutorische Urkunden.“
V.
Verlährungefrist, Abkürzung der, für ge-
wisse Gattungen von Forderungen. Antrag
auf Vorlage eines Gesetzentwurses und aller-
höchste Erklärung hierauf. S. 135.
Viehmängel. Siehe „Gewährzeit bei Vieh-
mängeln.“
W.
Wechsel= und Mercantilgerichts
Ordnung vom 24. November 1785.
Königlich Allerhöchst getroffene Abänderungen
in der dayerischen Wechsel= und Mercantil-
gerichtsordnung vom 24. November 1785
und deren Anwendbarkeit auf alle da, wo
die Hedachte Gerichisordnung in Kraft ist,
neu anfallenden Wechsel- und Handelssachen.
S. 128— 131.
Wäünsche und Anträge. Königlich aller-
höchste Erklärungen und Entscheidungen auf
dle von den Kammern vorgelegten Wünsche
und Anträge, insowelt dieselben nicht schon