Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1870-1871. (22)

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träge betr. S. 302—303. — K. 6. Budget 
und Finanzgesetz für die X. Finanzperiode. 
S. 303. — 5P. 7. Die metrischen Maße im 
Aufschlagswesen betr. S. 303—304. — K. 8. 
Die Einführung der bayerischen Gesetze in 
einigen neuerworbenen Gebietstheilen betr. 
S. 304. — §. 9. Die Erbauung einer VBicinal- 
Eisenbahn von Holzkirchen nach Tölz betr. 
S. 304. — §+. 10. Die Vervollständigung der 
Doppelbahn auf der Bahnstrecke Untersteinach- 
Neuenmarkt-Hof betr. S. 304. 
II. Abschnitt. 
Nachweisungen. S. 305. 
A. Verwendung der Staats-Ein- 
nahmen. 8. 11. S. 305. 
8. Stand der Staatsschulden- 
gungs-Anstalt. §&. 12. S. 305. 
III. Abschnitt. 
Wünsche und Anträge. S. 305—311. 
A. Wünsche und Anträge zu den 
Nachweisungen. C. 13 u. 14. S 305—306. 
B. Besondere Wünsche und Anträgc. 
§. 15—22. S. 306—311. 
§. 15. Die Abänderung des Artikels 6 der 
Gemeinde-Ordnung für die Landestheile dies- 
seits des Rheins vom 29. April 1869 betr. 
S. 306—307. — FS. 16. Die Redvision der 
Fesetzlichen Bestimmungen über den Geschäfts- 
gang des Landtages betr. S. 307— 308. — 
§. 18. Die Befriedigung der Cultusbedürfnisse 
und Verwaltung des Vermögrus der Kirchen- 
gemeinden betr. S. 308—309. — §F. 19. Die 
Revision der bestehenden Bestimmungen über 
Auslichtung der Gehölze längs der Landstraßen, 
beziehungsweise die Vorlage eines desfallsigen 
Abschied — Bodenerzeugnisse. 
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Gesetzentwurfes betr. S. 309. — K. 20. Den 
Ankauf der Früchte auf der Wurzel betr. S. 
309—310. — K. 21. Die Rechtsverhältnisse 
der Miether und Pächter von Liegenschaften 
gegenüber den neuen Erwerbern betr. S. 310 
—311. — §. 22. Die Erbauung der Eisenbahn 
von München nach Buchloe, hier die Bahn- 
hofanlage zu Landsberg betr. S. 311. 
Schluß. S. 311—314. 
Advocaten. Provisorische Bestimmungen über 
Stempelgebühren in Bezug auf Advocaten. 
S. 32. 
Aufschlagswesen. Gesetz, die metrischen Maße 
im Aufschlagswesen betr. S. 337—342. 
Bezugnahme im Landtags-Abschiede auf die 
königliche Sanction dieses Gesetzes. S. 303 
—304. 
Auslichtung der Gehölze. Siehe „Gehölze". 
Authentica si qua mulier aufgehoben. S. 
135. 
B. 
Bayerische Gesetze. Deren Einführung in 
einigen neuerworbenen Gebietstheilen. Siehe 
„Gesetze". 
Berg= und Hüttenwerksbetrieb. Königliche 
Erklärung auf den bei den Nachweisungen an 
die Krone gebrachten Wunsch über Bestimmung 
des Berg= und Hüttenwerksbetriebs -Reserve- 
fonds. S. 306. 
Beschwerden an den obersten Gerichtshof gegen 
die von den pfälzischen Gerichten erlassenen 
Entscheidungen. Deßfallsige Bestimmungen über 
Tax= und Stempelgebühren. S. 38. 
Bodenerzeugnisse, auf dem Felde stehende. 
Verkauf derselben vor der Aberntung. König- 
licher Ausspruch auf den deshalb von beiden
	        
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