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träge betr. S. 302—303. — K. 6. Budget
und Finanzgesetz für die X. Finanzperiode.
S. 303. — 5P. 7. Die metrischen Maße im
Aufschlagswesen betr. S. 303—304. — K. 8.
Die Einführung der bayerischen Gesetze in
einigen neuerworbenen Gebietstheilen betr.
S. 304. — §. 9. Die Erbauung einer VBicinal-
Eisenbahn von Holzkirchen nach Tölz betr.
S. 304. — §+. 10. Die Vervollständigung der
Doppelbahn auf der Bahnstrecke Untersteinach-
Neuenmarkt-Hof betr. S. 304.
II. Abschnitt.
Nachweisungen. S. 305.
A. Verwendung der Staats-Ein-
nahmen. 8. 11. S. 305.
8. Stand der Staatsschulden-
gungs-Anstalt. §&. 12. S. 305.
III. Abschnitt.
Wünsche und Anträge. S. 305—311.
A. Wünsche und Anträge zu den
Nachweisungen. C. 13 u. 14. S 305—306.
B. Besondere Wünsche und Anträgc.
§. 15—22. S. 306—311.
§. 15. Die Abänderung des Artikels 6 der
Gemeinde-Ordnung für die Landestheile dies-
seits des Rheins vom 29. April 1869 betr.
S. 306—307. — FS. 16. Die Redvision der
Fesetzlichen Bestimmungen über den Geschäfts-
gang des Landtages betr. S. 307— 308. —
§. 18. Die Befriedigung der Cultusbedürfnisse
und Verwaltung des Vermögrus der Kirchen-
gemeinden betr. S. 308—309. — §F. 19. Die
Revision der bestehenden Bestimmungen über
Auslichtung der Gehölze längs der Landstraßen,
beziehungsweise die Vorlage eines desfallsigen
Abschied — Bodenerzeugnisse.
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Gesetzentwurfes betr. S. 309. — K. 20. Den
Ankauf der Früchte auf der Wurzel betr. S.
309—310. — K. 21. Die Rechtsverhältnisse
der Miether und Pächter von Liegenschaften
gegenüber den neuen Erwerbern betr. S. 310
—311. — §. 22. Die Erbauung der Eisenbahn
von München nach Buchloe, hier die Bahn-
hofanlage zu Landsberg betr. S. 311.
Schluß. S. 311—314.
Advocaten. Provisorische Bestimmungen über
Stempelgebühren in Bezug auf Advocaten.
S. 32.
Aufschlagswesen. Gesetz, die metrischen Maße
im Aufschlagswesen betr. S. 337—342.
Bezugnahme im Landtags-Abschiede auf die
königliche Sanction dieses Gesetzes. S. 303
—304.
Auslichtung der Gehölze. Siehe „Gehölze".
Authentica si qua mulier aufgehoben. S.
135.
B.
Bayerische Gesetze. Deren Einführung in
einigen neuerworbenen Gebietstheilen. Siehe
„Gesetze".
Berg= und Hüttenwerksbetrieb. Königliche
Erklärung auf den bei den Nachweisungen an
die Krone gebrachten Wunsch über Bestimmung
des Berg= und Hüttenwerksbetriebs -Reserve-
fonds. S. 306.
Beschwerden an den obersten Gerichtshof gegen
die von den pfälzischen Gerichten erlassenen
Entscheidungen. Deßfallsige Bestimmungen über
Tax= und Stempelgebühren. S. 38.
Bodenerzeugnisse, auf dem Felde stehende.
Verkauf derselben vor der Aberntung. König-
licher Ausspruch auf den deshalb von beiden