Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1870-1871. (22)

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Bodenzinse — Eisenbahnen. 
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Kammern des Landtages an die Krone ge- Deutscher Bund. Feststellung der Verfassung 
brachten Antrag. S. 309—310. 
Bodenzinse. Siehe „Grundrenten“. 
Budget. Siehe „Finanzgesetz“. 
Bündniß-Verträge zwischen Bayern und dem 
Norddeutschen Bunde, dann Bayern, dem Nord- 
deutschen Bunde, Württemberg, Baden und 
Hessen über die Gründung eines Deutschen 
Bundes nebst Beilagen. S. 153—294. 
Bezugnahme im Landtags-Abschiede auf die 
zu denselben erfolgte königliche Sanction. S. 
302—303. 
Bürgermeistereien. Königliche Erklärung auf 
die von beiden Kammern des Landtages in 
Bezug auf dieselben gestellte Bitte. S. 306 
bis 307. 
Cul tusbedürfnisse. Königliche Erklärung auf 
die von beiden Kammern des Landtages wegen 
Vorlage eines Gesetzentwurfes für die Landes- 
theile diesseits des Rheins über Befriedigung 
der Cultusbedürfnisse an die Krone gebrachte 
Bitte. S. 308—309. 
D. 
Declarationen. Königliche Declaration, das 
Zollvereinsgesetz wegen Abänderung der Ver- 
ordnung über die Besteuerung des im Inlande 
erzeugten Rübenzuckers betr. S. 17—20. 
— — Koönigliche Declaration, das Zollvereins- 
gesetz wegen Abänderung des Vereinsgolltarifs 
vom 1. Juli 1865 betr. S. 65—68. Hiebei: 
Zollvereinsgesetz. S. 69—112. 
— — Koönigliche Declaration vom 30. Januar 
1871, die deutschen Bündnißverträge betr. S. 
149—450. (Mit 7 Beilagen, die Bündniß- 
verträge enthaltend. S. 153—294.) 
desselben. S. 155—176. Beschränkungen ihrer 
Anwendung auf das Königreich Bayern. S. 
175—182. 
Deutscher Kaiser. Bundesgesetzliche Bestim- 
mung über Führung des Bundes-Präsidiums 
unter dem Prädicate „Deutscher Kaiser“. S. 
203—204 
Deutsches Reich. Abänderung des Namens 
„Deutscher Bund“ in die Bezeichnung „Deut- 
sches Reich". S. 203—204. 
Districtsrathsgesetz. Königliche Erklärung 
auf die von beiden Kammern des Landtages 
wegen einer durchgreifenden Revision dieses 
Gesetzes an die Krone gebrachte Bitte. S. 308. 
E. 
Eisenbahnen. Gesetz, den Bau einer Vicinal- 
Bahn von Rothenburg an der Tauber nach 
Steinach betr. S. 41—44. 
— — Gesetz, den Bau einer Vicinalbahn von 
Spalt nach Georgsgemünd betr. S. 45—48. 
— — Gesetz, den Bau einer Vicinalbahn von 
Immenstadt nach Sonthofen betr. S. 49—52. 
— — Gesetz, den Bau von Vicinal-Eisenbahnen 
durch die bayerische Ostbahngesellschaft betr. 
S. 113—116. 
— — Gesetz, den garantirten Zinsfuß für neu 
zu emittirende pfälzische Eisenbahnpapiere betr. 
S. 145—148. 
— — Verwaltungund Betrieb der Eisenbahnen dem 
Deutschen Bunde gegenüber. S. 175—176. 
— — Koönigliche Erklärung im Landtags-Abschlede 
auf den von beiden Kammern des Landtages 
an die Krone gebrachten Wunsch bezüglich der 
so lange verzögerten Eisenbahnverbindung zwi- 
schen Bruchsal und Germersheim. S. 300. 
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