Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

1.  ........  18.  Littr.  .

halbjährige,  am  1.  18.  fällige  Zinsen  zu  fünf
Prozent  per  annum  voo  ..  Thalern  Kapitalantheil
an  dem  Anlehen  der  Stadt  Wiesbaden  d.  H.  18.
von  300,000  Thalern  der  Thalerwährung  werden  nach  Eingang
  bei  dem  unterzeichneten  Bankhause  in  Frankfurt
am  Main  oder,  nach  Wahl  des  Inhabers,  bei  der
Stadtkasse  in  Wiesbaden  ausbezahlt.

.....  Rihck......Sg-.  -  ----(Faksimicevskuntekschkiftvestder
  Thalerwaͤhrung.  (Trockener  Kuponstempel.)  hauses  und  eines  Angestellten  seines

Kuponbüreaus.)
Zahl.  Kupon.

Verjährt  mit  Ablauf
d
31.  Dezember  18..

Dalon
,  zu  der
Partial-Obligation  von  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  Thalern
Littr.  M
bes

Anlehens  der  Stadt  Wiesbaden  über  300,000  Thaler
18.

vo  .

zu  fünf  Prozent  per  annum  verzinslich.

Gegen  Rückgabe  dieses  Talons  werden  weitere  halbjährige  Iinskupons,
mit  dem  #n..  18..  anfangend,  kostenfrei  ausgegeben  in  Framkfit
am  Main  bei  dem  Bankhause  «  ’  «"

WiledetllnterfchtiftbesAWs
(Trockener  Kuponstemwel)  haufes  und  eines  Angestellten  seinrs
ur  Erhebung  der  weiteren  Kupons  genuͤgt  Kuponhütrenus.)
dieser  Talon  allein,  ohne  die  Obligation.

Den  Obligatlonen,  welche  zur  Einlösun
kommen,  muß  dieser  Talon  nebst  allen  noch
nicht  fälligen  Zinsabschnitten  beigefügt  werden.

 

Rediglrt  im  Büreau  des  Staats-Ministeriums.
Berlin,  gedruckt  in  der  Königlichen  Geh#imen  Ober-  Hofbuchdruckerel
(K  w.  Decker).