Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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Sekretär:  der  ehemalige  landschaftliche
Buchhalrungs-Offizier  Joseph  von  Unkerrichter.


Registrator:  der  ehemalige  landschafeliche
Archivo-Adjunkt,  Felir  von  Nitca-=bona.


Alo  Registraturs-Gehülf  ist  eines  der  tauglichsten
  Individuen  aus  den  Quiescenten  zur
Genehmigung  vorzuschlagen.

Erpeditor,  der  ehemalige  landschaftliche
Buchhaltungs=  Osffizier,  Joseph  Busseti.


Siegel-Beamter:  der  bisherige  Rechnungs-Kommissär,
  Karl  Galvagni.
Siegel-Amts-Kontrolleur,  der  bisherige

  Rechnungs  =  Kommissär,  Simon

Weiskopf.

Ueber  die  Landbau=  Inspektorsstelle  wird
besondere  Resolution  erfolgen.

Diesenigen  der  genamnten  Individuen,  welche
  gegenwärrig  schon  an  ständigen  Besoldungen
  oder  Pensionen,  jedoch  ohne  Einrechnung
der  blossen  Emolumente  oder  Funktions-Gratifikationen,
  mehr  beziehen,  als  ihnen  nach
dem  organischen  Edilte  vom  8.  August  l.  J.
jur  Besoldung  aus#ewies  n  ist,  behalten  den
Mehrbezug  als  besondere  Zulage.

München  den  1.  September  1808.

Max  Joseyh.
Freiherr  von  Hompesch.
Auf  kniglichen  allerhöchsien  Befehl
G.  Geiger.

 

2008

(Die  Organisation  des  Salinen-Forstwesens  in
den  Landgerichten  Innsbruck,  Schwatz,  Telfs,
Reutti,  Landeck  und  Fd#sienderg  für  die  Salinen
  in  Hall  betreffend.)

Wir  Maximilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

Wir  haben  Uns  über  den  allerunterthänigsten
  Bericht  Unsers  Salz=  Oberamtes  zu
Hall,  vom  18.,  und  Unserer  General-Administration
  der  Salinen,  vom  27.  vorigen  Monats,
  in  Bekreff  der  Organisation  des  Salinen-Forstwesens
  in  den  Landgerichten  Innsbruck,
  Schwaßz,  Telss,  Reuttél,  Laudeck  und
Fürstenberg,  für  die  Salinen  zu  Hall,  umständlichen
  Vortrag  machen  lassen,  und  beschliessen,
  wie  folgt:

1)  sännliche  in  obigen  sechs  Landgerichts=Bezirken
  liegende  Waldungen,  so  wie  Wir
dieselben,  vermög  Unsers  Reskripts  vom  5
Mai  1  J.,  Unserer  General-Administration
der  Salinen  zur  Oberaussicht  und  Verwaltung
  übergeben  haben,  bilden  eine  Forst:  Inspekrion,
  welche  die  Salinen-Forst:Inspektion
  zu  Hall  genannt  werden  soll;  —
der  Salinen  Forst  Inspektor  zu  Hall  soll  dem
Salz=  Ober-Amte  zu  Hall  subordinirt  seyn.

2)  Diese  Forst  ?  Insepktion  soll  in  sseben
Waldmelstereien  eingetheilt  seyn,  und  zwar

in  die  Waldmeisterei  Hall.

Mattrey.

Telse.

Reutti.

Ing

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