Volltext : Die Entstehung der constitutionellen Verfassung des Königreichs Sachsen.

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anders  nicht,  den  vff  die  rechte  ehelich  geborne  Leibes  vndt  Lehens
Erben  zu  richten.“

Der  Herzog  entsprach  diesem  Begehren  durch  die  Zusage:
„Wegen  der  vor  der  Ehe  gebornen  soll  zuuorn  mit  dem  Kurfürsten
Vergleichung  geschehen,  vndt  alßdann  eine  allgemeine  Constitution
vndt  ausschreiben  gemacht  werden.“  Auch  in  dieser  Angelegenheit
hielt  man  darauf,  daß  trotz  der  Scheidung  des  sächsischen  Gesammthauses
  in  die  beiden  Linien  der  Ernestiner  und  der  Albertiner
  und  der  damit  herbeigeführten  Landestheilung  die  Institutionen
  und  Staatseinrichtungen  für  die  Lande  beider  Linien
möglichst  dieselben  blieben.  Man  entnimmt  aber  auch  zugleich  den
übrigen  Mittheilungen,  in  wie  umfangreicher  Weise  die  Landesherrn
jener  Zeit  den  Ständen  das  Wort  des  Beiraths  vergönnten  und
wie  hohen  Werth  sie  auf  den  letzteren  legten.  Insbesondere  geschah
  dies  Seiten  des  Kurfürsten  Moritz,  der  sichtlich  beflissen  war,
nicht  nur  in  allen  Landesangelegenheiten  von  einiger  Bedeutung,
sondern  auch  in  Fragen  der  allgemeinen  Politik  sich  thunlichst  im
Einklang  mit  seinen  Ständen  als  dem  legitimen  Organe  der  öffentlichen
  Meinung  seines  Landes  zu  halten.  So  geschah  es  denn,
daß  dieser  Fürst  auch  über  das  sogenannte  Interim,  das,  freilich
ohne  den  gehofften  Erfolg,  eine  wenigstens  vorläufige  Schlichtung
der  kirchlichen  Streitigkeiten  anstrebte,  mit  seinen  Ständen  berathschlagte,
  was  auf  dem  Landtag  von  1548  stattfand.

Auch  unter  dem  Kurfürsten  August  spielten  die  kirchlichen
Angelegenheiten,  wenn  auch  der  Beschaffenheit  der  Verhältnisse  gemäß
  mehr  zurücktretend,  eine  Rolle.  Beispielsweise  war  der  1574
in  Torgau  abgehaltene  Deputationstag  hauptsächlich  durch  die
Lutherisch-Calvinistischen  Streitigkeiten  veranlaßt  und  sollte  der
Aufrechthaltung  des  reinen  Lutherthums  gegen  die  Calvinistischen
Umtriebe  als  moralische  Stütze  dienen.  Die  Stimmung  des
Landtags  stand  damit  ganz  im  Einklang.  Auf  dem  1582  in
Torgau  abgehaltenen  Landtage  warnten  die  Stände  in  einer  eigens
für  diesen  Zweck  abgefaßten  Schrift  vor  dem  Umsichgreifen  der