112 Die Kommunalbesteuerung in Württemberg.
des Jahres 1908 als erstrebenswertes Ziel bezeichnet worden ist, handeln.
Denn der jetzige Rechtszustand, wonach gerade die beiden Hauptsteuern im
System der direkten Besteuerung, nämlich die Ertragssteuer aus Grund,
Gebäude und Gewerbe und die allgemeine Einkommensteuer, von Staat
und Gemeinde in Anspruch genommen werden, wird im Hinblick auf den
stetig sich steigernden Bedarf im Staats- und Gemeindehaushalte auf die
Dauer sich nicht aufrecht erhalten lassen. Die Frage wird nur die sein,
ob die Weiterführung der Staats- und Gemeindesteuerreform schon auf
den in der obengenannten Novelle bestimmten Zeitpunkt — 1910 — vorgenommen
werden soll, welchenfalls alsbald mit den Vorarbeiten begonnen
werden müßte, oder ob nicht damit so lange zugewartet werden soll, bis die
Ergebnisse der neuen Staats= und Gemeindebesteuerung für eine längere
Reihe von Jahren vorliegen. Denn mit jeder Steuerreform sind
Lastenverschiebungen unzertrennlich verbunden, die im einzelnen, selbst
wenn die Lastenverschiebung im ganzen beabsichtigt und gerecht ist, schmerzliche
Wunden schlagen können. Daraus ergibt sich, daß man mit solchen
Lastenverschiebungen vorsichtig und schrittweise vorgehen sollte. Im Interesse
einer ruhigen, stetigen Entwicklung der in die gesamten wirtschaftlichen
Verhältnisse der Bevölkerung so tief einschneidenden Staats= und
Gemeindebesteuerung muß daher gewünscht werden, daß nicht jetzt schon,
wo doch die neuen Steuern sich kaum erst eingelebt haben und die Gesamtergebnisse
derselben noch nicht einmal bekannt sind, die Weiterführung
des Steuerreformwerkes in Angriff genommen, sondern daß damit
mindestens noch eine Reihe von Jahren zugewartet werden sollte.
Literatur.
Verhandlungen der Württembergischen Kammer der Abgeordneten (Protokoll= und
und Beilagenbände).
Verhandlungen der Württembergischen Kammer der Standesherren (Protokoll= und
Beilagenbände).
Württembergische Jahrbücher für Statistik und Landeskunde, Jahrgänge 1818—1905.
Statistisches Handbuch für das Königreich Württemberg 1886 —1904/05.
K. V. Riecke, Verfassung, Verwaltung und Staatshaushalt des Koönigreichs
Württemberg. Stuttgart 1884.
Th. Pistorius, Die württembergische Steuerreform, in „Finanzarchiv“, herausgegeben
von Georg Schanz, 21. Jahrgang S. 1 ff.
A. Kölle, Die Vermögenssteuer der Reichsstadt Ulm. Stuttgart 1898.