204 Das System der Gemeindebesteuerung in Elsaß-Lothringen.
gerade Kasernen durch die Militärverwaltung gebaut werden, beim Aufkommen
von Oktroi auf Baumaterial pro Kopf vielleicht weniger beiträgt,
um so stärker aber an den beiden ersten Gruppen „Getränke und Eßwaren“
beteiligt ist. Der Rest in Höhe von zirka 150 000 Einwohnern in Straßburg
muß ziemlich gleichmäßig an der Oktroilast tragen. Wenn auch die
Luxusartikel höher besteuert sind als die alltäglich gebrauchten, so ist die
Einnahme daraus wegen des geringen Konsums einerseits und der verhältnismäßig
geringen Zahl wohlsituierter Bürger anderseits doch nicht
zu vergleichen mit den Erträgnissen, welche aus Bedürfnisgegenständen
entspringen, die zum täglichen Leben gehören, den sogenannten Massenkonsumartikeln.
Scheiden wir die oben erwähnten 150 000 Einwohner
Straßburgs, wobei die Militärbevölkerung und die vorübergehend Anwesenden
fortgelassen sind, in zwei soziale Klassen, die dadurch gekenntzeichnet
sind, daß die eine Steuern entrichtet, die andere nicht. Unter
letzteren bilden diejenigen das Hauptkontingent, welche auf Grund besonderer
Bestimmungen deswegen von der Steuerleistung an den Staat wie an die
Gemeinde befreit sind, bezw. für welche die Stadt die Staatssteuer freiwillig
übernommen hat, weil sie Oktroi erhebt. Bei dieser Sichtung erhalten
wir folgendes Ergebnis. 30 153 zahlten im Jahre 1906 Steuern,
gleichgültig welche Steuern, für 14917 übernahm die Stadt die direkte
Staatssteuer und befreite dieselben selbstverständlich auch von der Zahlung
der Gemeindezuschläge. Gewöhnlich rechnet man pro Haushaltung 4 bis
5 Personen. Auf eine steuerzahlende Person kommen jedoch nur 3 bis 4
Personen, da viele Familienmitglieder, wenn sie auch bei den Eltern wohnen,
zur Steuer veranlagt werden. Multipliziert man obige Zahlen mit 3,5,
so entfallen auf den steuerzahlenden Teil der Bevölkerung 105 535, auf
den nicht steuerzahlenden Teil 52 209 Personen. Die Summe ergibt nicht
ganz die ortsanwesende Bevölkerung, da wir die Fremden und das steuerfreie
Militär sowie Personen mit ganz kleinem Einkommen (Witwen usw.)
weggelassen haben; zudem bezieht sich die Zahl der Zensiten auf das Jahr
1906. Die ortsansässige steuerzahlende und nicht steuerzahlende Zivilbevölkerung
würde sich also in den Rest des Oktroi-Aufkommens, im Verhältnis
von 67:33 teilen, wobei der größere Anteil die steuerzahlende,
der kleinere die nicht steuerzahlende ärmere Bevölkerung darstellt. Da es
sich, wie gezeigt wurde, beim Oktroi meistens um Gegenstände handelt, die
zum täglichen Leben gehören, so kann man auf den Kopf der ärmeren Bevölkerung
die gleiche Summe annehmen wie auf den der besser situierten.
Wenn in den besseren Kreisen mehr Fleisch und bessere Getränke genossen
werden, so ist in den Familien der Armen die Kopfzahl gewöhnlich stärker.