298 Das heutige Gemeindebesteuerungssystem in Preußen.
nach den Absichten des Gesetzgebers vollzogen hat, so sagt sie über das
wichtige Gebiet der Gemeindeeinnahmen aus eigenem Vermögen, aus
Gewerbebetrieben, aus Gebühren und Beiträgen nichts. Leider fehlt es
in dieser Beziehung an einer eingehenden, bis in die Neuzeit fortgeführten
Statistik. Immerhin geben die im „Statistischen Jahrbuch deutscher
Städte“, Band VIII (für das Rechnungsjahr 1896/97) und Band XIII
(für 1902/03) enthaltenen Zusammenstellungen über „Gebühren, Beiträge
und besondere Abgaben“ eine annähernde Vorstellung von der Veränderung
der Verhältnisse auf diesem Gebiete innerhalb eines siebenjährigen
Zeitraumes. Die nachstehende Tabelle, die lediglich die Abschlußzahlen
aus den erwähnten Veröffentlichungen bringt, soll dies veranschaulichen:
Gebühren, Beiträge und besondere Abgaben für Benutzung gemeindlicher
Einrichtungen in 14 westpreußischen Großstädten 1896/97 und 1902/08.
—.—— — — — — — — — —— — — — — — — — —— —
» Rechnungsjahr
Stadte 1896/97 190203
Aachen 1 019 712 2438 344
r. .———2dD29r2s2Wij. 9·[irsee8 . 2 197273 5107 252
Bamenmnmn 1 584 495 4913 451
Sochum .............. 319275 2073128
Cael............... 1712292 3•46 000
Chnnn 8 22 120 15 748 608
Dormunrnndd 2 035 497 5761 424
Düsseldor 5 076 232 18 105 977
Duisbtteeg 1 655 306 2 577026
Erfuct 584 491 1 827.520
Essen 1865 179 1859 714
rankfurt a.W77. 6 104 178 · 16 618 264
Fee ............... 2 043 559 : 9648 504
annoreee 2 561 084 4394658
Insgesamt: 36 330 78 9P05019870
Es ergibt sich, daß die Einnahmen aus Gewerbebetrieb, Gebühren
und Beiträgen bei den in Betracht gezogenen vierzehn Großstädten im
Laufe von sieben Jahren sich nahezu verdreifacht haben. Jedenfalls sind
die aus den erwähnten Quellen fließenden Einkünfte der Gemeinden
prozentual ungleich mehr gewachsen als die Einwohnerzahl. Man ist
wohl zu der Annahme berechtigt, daß — ganz im Sinne des Kommunal-=abgabengesetzes,
welches die Deckung der Gemeindeausgaben aus derartigen
Abgaben in erster Linie vorschreibt — die wesentliche Erhöhung der
Einnahmen auf diesen Gebieten zur Entlastung der direkten Steuern beigetragen
hat, oder doch wenigstens die sonst nötig gewordene schärfere
Heranziehung der direkten Steuern vermeiden half.