46 Die Kommunalbesteuerung im Großherzogtum Hessen.
In den kleineren Städten und den Landgemeinden spielt das Oktroi
überhaupt, vor allem aber die aus den in § 13 des Zolltarifgesetzes genannten
Gegenständen aufkommende Einnahme eine geringere Rolle. Nach
Lage der dermaligen hessischen Gesetzgebung wird den betroffenen Gemeinden
kaum etwas anderes übrig bleiben, als für sie den am 1. April 1910 entstehenden
Ausfall auf die direkten Steuern zu werfen. Allerdings läßt
sich vielleicht in der einen oder anderen Gemeinde noch das Oktroi auf
alkoholische Getränke etwas besser ausbauen, allein bei den auch hier durch
die Reichsgesetzgebung leider gezogenen Schranken werden nennenswerte
Mehreinnahmen kaum zu erwarten sein. Steigende Mehreinnahmen
dürfen wohl die Gemeinden, die im Besitz eigener Betriebe (Straßenbahnen,
Wasser-, Gas= und Elektrizitätswerke usw.) sind, von diesen
erwarten; aber auch hier drängt die ganze Entwicklung — ob mit Recht
oder Unrecht, soll hier nicht weiter untersucht werden — dahin, daß solche
kommunale Betriebe nicht lediglich vom Standpunkt der Erzielung möglichst
großer Uberschüsse, sondern von höheren Gesichtspunkten aus, insbesondere
auch unter Berücksichtigung sozialpolitischer Erwägungen bewirtschaftet
werden, so daß also aus diesen Quellen kaum die Mittel zur Deckung so
großer Ausfälle, wie sie für den 1. April 1910 eintreten werden, erhofft
werden dürfen.
Nun haben, wie die obige ÜUbersicht zeigt, einige von den hessischen
Städten zurzeit noch erträgliche, nicht übermäßig hohe Ausschlagssätze, die
eine kleine Steigerung trotz der am Schlusse des vorigen Abschnitts betonten
Notwendigkeit, auf die Konkurrenz benachbarter Städte in anderen
Bundesstaaten mit günstigeren Steuerverhältnissen Rücksicht nehmen zu
müssen, sehr wohl vertragen könnten. Allein eine solche noch erträgliche
Steigerung ist zum Teil schon im letzten Jahre eingetreten, zum Teil
wird sie ganz sicher bis zum Beginn des Rechnungsjahres 1910 erfolgt
sein; für 1906 betrugen nämlich schon die Ausschläge in:
Darmstaddt 91,2 ,
Offenbach 121,48 vo,
Gießfen 120.,— %
Worms 95,3 u,
und eine weitere Erhöhung ist z. B. in Darmstadt infolge der Notwendigkeit,
für neue große Aufgaben (Schwimmbad, Ausstellungsgebäude usw.)
Mittel zu schaffen, für 1907 schon angekündigt, wird aber auch in den
anderen Gemeinden nicht ausbleiben. Es kommt hinzu, daß nach Berechnungen,
deren Ergebnis in einer Denkschrift der deutschen Städte über