Full text : Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)

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Eintheilung  des  Königreichs  in  zwanzig  Oberforst-Aemter.

 

I.  Der  Oberforst  Rottweil.
Wohnsiz  des  Oberforstmeisters:  Wurmlingen.
Oberfortamts-Verweser:  von  Oettinger,  Cammer-Junker.
Forst-Cassier:  Weiß.

Dieser  Oberforst  erhält  von  dem  aufgelößten  Tuttlinger  Oberforste  die  Huthen  Ludwigsthal,
  Deilingen,  Margarethenhausen  und  Zweidrittheil  von  der  Thalheimer  Hurh.  Hmugegen
  giebt  er  ab:  a)  an  Baden:  die  Hornberger  und  denjenigen  Theil  der  Rottensteiner
Huth,  welcher  bei  der  Grenzberichtigung  näher  bestimmt  werden  wird.  b)  An  den  Freu,
denstädter  Oberforst  die  Huthen  Sulz  und  Sterneck.

II.  Der  Oberforst  Tübingen.

Wohnsiz  des  Oberforstmeisters:  eb  enhausen.

Oberferstmeister:  Graf  von  Uerküll=  Gyllenband,  Cammerherr  und  Land-Jigermeister.


Forst  Cassier:  Weißmann.

Dieser  Oberforst  erhält  von  dem  Oberforste  Urach  die  Huhen  Gönningen,  Mössingen
und  Jerttenburg.  ·

III.  Der  Oberforst  Freudenstadt.
Wohnsz  des  Oberforstmeisters:  Freudenstadr.

Oberferstmeister:  von  Fahnenberg,  Cammerherr,  Ritter  des  Königl.  Civil=Verdienst=
  Ordens.

Forst-Cassier:  Warth.

Dieser  Oberforst  erhält  von  dem  Rottweiler  Oberforste  die  Huthen  Sulz  und  Sterneck;
verliert  aber  durch  Abtretung  an  Baden,  Schiltach.

IV.  Der  Oberforst  Altensteig.
Wohnsiz  des  Oberforstmeisters:  Altensteig.
Oberforstmeister:  Graf  von  Normann  Ehrenfels,  Cammerherr.
Forst.  Cassies:  Erhardt.
Dieser  Oberforst  erhält  von  dem  aufgelößten  Wildberger  Oberforste  die  Huthen:  Ober-Jetingen,
  Kuppingen,  Stammheim,  Schönbrunn,  Hofsstett  und  Enzklssterle.

V.  Der  Oberforst  Neuenbörg.
Wohr  si;  des  Oberforstmeisters:  Neuenbuͤrg.
Ober  forstmeister:  von  Neubronn  1.,  Cammerherr.

Forst-Cassier:  Hochstetter.“
Koͤnigl.  Manifest  „die  Eintheilung  des  Koͤnigreichs  betr.  (h)