Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Zwanzigster Jahrgang. 1904. (45)

140  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Oktober  26.)

Freiwilligkeit  des  Gebens  nicht  in  Frage  gestellt  werden  darf.  Die  Regierung
  erachtet  es  nicht  für  zulässig,  die  Autorität  der  Behörden  für  Sammlungen
  zu  benutzen,  um  so  weniger  bei  solchen,  wo  der  Anlaß  des  Sammelns
  schon  ein  solcher  ist,  daß  die  Freiwilligkeit  des  Gebens  unter  keinen
Umständen  in  Frage  gestellt  werden  darf.  Ebenso  bestimmt  muß  ich  es
von  der  Hand  weisen,  daß  bei  dieser  vorliegenden  Sammlung  die  staatliche
Autorität  mitgewirkt  habe.  Ich  wende  mich  zu  der  weiteren  Frage,  ob
die  Regierung  Herrn  v.  Mirbach  zu  dem  Rundschreiben  an  die  Oberpräsidenten
  autorisiert  hatte.  Ich  antworte  im  Namen  der  Regierung  mit
einem  lauten  Nein.  Eine  vorherige  Autorisation,  ja  selbst  eine  ausdrückliche
  oder  stillschweigende  Duldung  ist  weder  nachgesucht  noch  erlaubt  worden.
Eine  solche  Genehmigung  war  auch  tatsächlich  nicht  erforderlich.  Nach  der
Behauptung  des  Interpellanten  soll  ich  nun  über  die  Inanspruchnahme
der  Oberpräsidenten  unterrichtet  gewesen  sein  durch  Herrn  v.  Mirbach,  ja
ich  soll  ihn  amtlich  mit  meiner  Autorität  unterstützt  haben.  Daran  wird
die  Schlußfolgerung  geknüpft,  daß  ich  im  Juni  dem  Hause  wesentlich  Unrichtiges
  gesagt  und  damit  eines  Aktes  der  Nichtachtung  gegenüber  dem
Hause  mich  schuldig  gemacht  habe.  In  Wirklichkeit  blieb  mir  das  Vorgehen
  des  Herrn  v.  Mirbach  9½  Monate  lang  vollständig  unbekannt.  Erst
im  Februar  1903  bin  ich  auf  eine  persönliche  Aufforderung  des  Herrn
v.  Mirbach  einem  Berliner  Komitee  für  die  bewußte  Sammlung  beigetreten
und  habe  meinen  Namen  unter  den  Sammlungsaufruf  gesetzt.  Herr  v.  Mirbach
  sandte  mir  eine  Anzahl  Druckexemplare  dieses  Aufrufes  mit  der  schriftlichen
  Bitte  zu,  in  meinen  Kreisen  für  die  Sache  zu  wirken.  Ohne  jede
Kenntnis  von  den  weiter  zurückliegenden  Schreiben  des  Herrn  v.  Mirbach
an  die  Oberpräsidenten  glaubte  ich  dem  Ersuchen  am  besten  zu  entsprechen,
indem  ich  den  Oberpräsidenten  im  Herbst  1903  jene  Exemplare  des  Aufrufes
  zusandte.  Das  Begleitschreiben  lautete:  „In  Berlin  hat  sich  ein
Komitee  gebildet,  welches  Ihren  Majestäten  dem  Kaiser  und  der  Kaiserin
zur  silbernen  Hochzeit  am  27.  Februar  1906  den  fertiggestellten  Ausbau
der  Kaiser-Wilhelm--Gedächtniskirche  als  Gabe  darbieten  will.  Die  dazu
erforderlichen  Mittel  von  mehr  als  einer  Million  Mark  sollen  durch  freiwillige
  Spenden  für  den  Ausbau  der  Kirche  und  zu  der  Unterstützung  von
Wohltätigkeitseinrichtungen  für  Arme  und  Kranke  verwandt  werden.  Ew.
Exzellenz  übersende  ich  anliegend  ein  Druckexemplar  des  vom  Komitee  erlassenen
  Aufrufes  mit  dem  ergebensten  Anheimstellen,  für  das  weitere  Bekanntwerden
  desselben  zu  sorgen.“  Es  wird  Sie  überzeugen,  daß  hier  von
einem  Beifügen  von  Erlassen  überhaupt  nicht  die  Rede  ist.  Aus  dem
Schreiben  geht  doch  hervor,  daß  ich  zur  Zeit  der  Abfassung  keinerlei  Kenntnis
  davon  hatte,  daß  die  ganze  Angelegenheit  in  den  Provinzen  schon
organisiert  war.  Während  ich  in  meinem  Briefe  für  die  Sammlung  die
breiteste  Basis  der  Oeffentlichkeit  empfahl,  hatten  sich  die  Komitees  bereits
entschieden,  die  Sammlung  nur  privat  zu  gestalten.  Es  ist  das  geschehen,
damit  durch  diese  Sammlungen  nicht  andere  jährlich  wiederkehrende  Sammlungen
  geschädigt  würden.  Eine  Aufforderung  an  die  Oberpräsidenten
war  also  nicht  nur  überflüssig,  sondern  auch  der  Sachlage  nicht  entspeechend.
Im  April  1903  teilte  mir  ein  Oberpräsident  mit,  daß  in  seiner  Provinz
die  Sammlung  bereits  organisiert  sei,  und  bald  darauf  erfuhr  ich  das
gleiche  von  den  anderen  Oberpräsidenten.  Ueber  die  Vorgänge  in  den  einzelnen
  Provinzen  habe  ich  mich  jetzt  im  Laufe  des  Sommers  erkundigt.
Schon  am  27.  Juni,  bevor  die  jetzige  Interpellation  eingebracht  war,  hatte
ich  telegraphisch  die  Oberpräsidenten  angewiesen,  mir  die  Akten  über  diesen
Fall  einzusenden.  Als  die  Interpellation  am  30.  Juni  hier  erörtert  wurde,
hatte  ich  erst  von  einigen  Oberpräsidenten  die  Akten  in  Händen.  Daraus