140 Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Oktober 26.)
Freiwilligkeit des Gebens nicht in Frage gestellt werden darf. Die Regierung
erachtet es nicht für zulässig, die Autorität der Behörden für Sammlungen
zu benutzen, um so weniger bei solchen, wo der Anlaß des Sammelns
schon ein solcher ist, daß die Freiwilligkeit des Gebens unter keinen
Umständen in Frage gestellt werden darf. Ebenso bestimmt muß ich es
von der Hand weisen, daß bei dieser vorliegenden Sammlung die staatliche
Autorität mitgewirkt habe. Ich wende mich zu der weiteren Frage, ob
die Regierung Herrn v. Mirbach zu dem Rundschreiben an die Oberpräsidenten
autorisiert hatte. Ich antworte im Namen der Regierung mit
einem lauten Nein. Eine vorherige Autorisation, ja selbst eine ausdrückliche
oder stillschweigende Duldung ist weder nachgesucht noch erlaubt worden.
Eine solche Genehmigung war auch tatsächlich nicht erforderlich. Nach der
Behauptung des Interpellanten soll ich nun über die Inanspruchnahme
der Oberpräsidenten unterrichtet gewesen sein durch Herrn v. Mirbach, ja
ich soll ihn amtlich mit meiner Autorität unterstützt haben. Daran wird
die Schlußfolgerung geknüpft, daß ich im Juni dem Hause wesentlich Unrichtiges
gesagt und damit eines Aktes der Nichtachtung gegenüber dem
Hause mich schuldig gemacht habe. In Wirklichkeit blieb mir das Vorgehen
des Herrn v. Mirbach 9½ Monate lang vollständig unbekannt. Erst
im Februar 1903 bin ich auf eine persönliche Aufforderung des Herrn
v. Mirbach einem Berliner Komitee für die bewußte Sammlung beigetreten
und habe meinen Namen unter den Sammlungsaufruf gesetzt. Herr v. Mirbach
sandte mir eine Anzahl Druckexemplare dieses Aufrufes mit der schriftlichen
Bitte zu, in meinen Kreisen für die Sache zu wirken. Ohne jede
Kenntnis von den weiter zurückliegenden Schreiben des Herrn v. Mirbach
an die Oberpräsidenten glaubte ich dem Ersuchen am besten zu entsprechen,
indem ich den Oberpräsidenten im Herbst 1903 jene Exemplare des Aufrufes
zusandte. Das Begleitschreiben lautete: „In Berlin hat sich ein
Komitee gebildet, welches Ihren Majestäten dem Kaiser und der Kaiserin
zur silbernen Hochzeit am 27. Februar 1906 den fertiggestellten Ausbau
der Kaiser-Wilhelm--Gedächtniskirche als Gabe darbieten will. Die dazu
erforderlichen Mittel von mehr als einer Million Mark sollen durch freiwillige
Spenden für den Ausbau der Kirche und zu der Unterstützung von
Wohltätigkeitseinrichtungen für Arme und Kranke verwandt werden. Ew.
Exzellenz übersende ich anliegend ein Druckexemplar des vom Komitee erlassenen
Aufrufes mit dem ergebensten Anheimstellen, für das weitere Bekanntwerden
desselben zu sorgen.“ Es wird Sie überzeugen, daß hier von
einem Beifügen von Erlassen überhaupt nicht die Rede ist. Aus dem
Schreiben geht doch hervor, daß ich zur Zeit der Abfassung keinerlei Kenntnis
davon hatte, daß die ganze Angelegenheit in den Provinzen schon
organisiert war. Während ich in meinem Briefe für die Sammlung die
breiteste Basis der Oeffentlichkeit empfahl, hatten sich die Komitees bereits
entschieden, die Sammlung nur privat zu gestalten. Es ist das geschehen,
damit durch diese Sammlungen nicht andere jährlich wiederkehrende Sammlungen
geschädigt würden. Eine Aufforderung an die Oberpräsidenten
war also nicht nur überflüssig, sondern auch der Sachlage nicht entspeechend.
Im April 1903 teilte mir ein Oberpräsident mit, daß in seiner Provinz
die Sammlung bereits organisiert sei, und bald darauf erfuhr ich das
gleiche von den anderen Oberpräsidenten. Ueber die Vorgänge in den einzelnen
Provinzen habe ich mich jetzt im Laufe des Sommers erkundigt.
Schon am 27. Juni, bevor die jetzige Interpellation eingebracht war, hatte
ich telegraphisch die Oberpräsidenten angewiesen, mir die Akten über diesen
Fall einzusenden. Als die Interpellation am 30. Juni hier erörtert wurde,
hatte ich erst von einigen Oberpräsidenten die Akten in Händen. Daraus