Full text: Badisches Verfassungsrecht.

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Anlage II. 
(Prototoll über die Wahl eines 
Abgeordneten zur zweiten Kammer 
der Ständeversammlung.) 
..................... Janbtagswablkrei-s 
Amtsbezirts. 
G emeinde * 
Verhandllt í í , , í . den ... .. en 19 
Behufs der auf heute anberaumten Wahl eines Abgeordneten zur 
zweiten Kammer der Ständeversammlung für den —x ten Landtags- 
wahlkreis sind 
in dem aus der Gemeinde . ..... 
Wird in Gemeinden, i « i 1 .................................... 
welche zwei oder mehr sowie der Gemeinde ) 
Wahlbezirke bilden, 
durchstrichen. und der abgesonderten Gemarkung 1) 
bestehenden Wahlbezirke 
  
welche nur einen 
Wahlbezirk bilden, 
Wird in Gemeinden, in dem Wahlbezirke r. 
durchstrichen. 
der Gemeinde (Stadt))) í í í í , í í , , í í í , í í í í í í . 
die unterzeichneten Mitglieder der Wahlkommission erschienen, nämlich 
1) als Vorsther. 
2) als Beisitzer 
und 3) als Protokollfühter. 
1) Das Nichtzutreffende ist zu durchstreichen.
	        
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