92 Rechtspflege. Das Bürgerliche Gesetzbuch. Erbrecht. 8 46.
Vormünderdurch die Gerichtes#) stehen diesen die Gemeindewaisenräte
als Hilfsorgane zur Seite, die vorzugsweise bei der persönlichen
Fürsorge mitzuwirken haben. Als Waisenräte werden für ein oder mehrere
Gemeinden ein oder mehrere Gemeindemitglieder bestellt. Das Amt ist
unentgeltliches Ehrenamts). Die Eltern können bei Benennung des
Vormundes diesen von den ihm auferlegten Beschränkungen zum Teil
befreienss). Ferner hat das Gericht auf Anordnung der Eltern oder
auf Antrag der Beteiligten einen Familienrat einzusetzen, der aus
2—3 Verwandten oder Verschwägerten unter Vorsitz des Richters besteht
und die Rechte und Pflichten des Vormundschaftsgerichts ausübts). —
Die Beendigung der Vormundschaft tritt mit dem Fortfall
der für die Anordnung bestimmten Voraussetzungen ein. Das Amt des
Vormundes endigt, wenn er stirbt, entlassen oder wegen Pflichtwidrigkeit
entsetzt wird?s).
14. Die Vormundschaft über Volljährige tritt ein,
wenn diese entmündigt werden (§ 425). Für sie gelten im wesentlichen
die oben (Ziff. 13) aufgeführten Vorschriften?s).
15. Eine Pflegschaft ist zu bestellen, wo die Vertretung einer
Person für ein einzelnes Geschäft oder für einen begrenzten Kreis von
Angelegenheiten notwendig wird).
F. Erbrecht.
g 46.
a) Erbfolge.
1. Mit dem Tode einer Person (Erblasser) geht deren Vermögen
(Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben)
überl). — Der Erblasser kann über die Erbschaft von Todeswegen (letzt-20.
Die Mündelsicherheit findet mehrfach auf andere Privatverhältnisse u. öffentliche
Verwaltungen Anwendung.
31) § 1837—18.
32) § 1849—51 nebst AG. Art. 77, nach dem auch Frauen als Pflegerinnen
bestellt werden können.
33) BGB. 8 1852 —57.
34) 9J1858—81.
35) 9J1882-95.
36) § 1896— 1908.
37) 8 1908—21.
1) BGB. 8 1922, 1923, CG. Art. 21 Abs. 1. — Verfahren in Nachlaßsachen
FGG. (§ 49 Anm. 23 d. W.) § 72—98 nebst AG. Art. 19—28. Die örtliche
Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Wohnsitz des Erblassers zur Zeit des
Erbfalls FGG. 8 73.