Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1813. (4)

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(No. 202.) Allerhoͤch e Kabinetsordre vom 22sten Oktober 1813., wegen der den Servis- 
Kommissionen bewilligten Uniform. 
U. den Serois-Offizianten die ihnen gebührende und in ihrem Geschäfts- 
Verhältniß zu den Militairs und zum großen Publikum nöthige personliche 
Auszeichnung zu geben, ertheile Ich hierdurch den Mitgliedern der Servis- 
oder Einquartierungskommissionen in den Städten über 4000 Einwohner die 
Erlaubniß, die Uniform des Generalstaabs ihrer bisherigen Bürgergarden 
zu tragen. Die Subalternen dieser Kommissionen aber, so wie die Ser- 
visbeamten in kleinern Städten, können die bisherige Bürgergarde-Uniform 
anlegen. 
Hiernach überlasse ich Ihnen, diese Meine Bestimmungen zur öffent- 
lichen Kenntniß zu bringen. 
Hauptgquartier Leipzig, den 22sten Oktober 1813. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
den Staatskanzler Freiherrn von Hardenberg.
	        
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