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eine Eskadron, und bei dem Infanteriebataillon eine Kompagnir formirt,
und dagegen bei andern Bataillonen und Regimentern die Anzahl
der Jäger nur gering ist, so werden die bei jenen sich noch meldenden
Individuen zu diesen geschickt.
Die Jäger werden von kommandirten Ofsizieren und Unteroffizieren befehligt,
bis sie 2 oder 3 Monate gedient haben, alsdann gehen jene
nach und nach in das Regiment oder Bataillon zurück, und die Stellen
derselben werden aus den Jägern, wenn sie sich qualifiziren,, nach
ihrer eigenen Wahl ersetzt. Die Ersteren werden nach dieser bei Sr.
Moajestät, und die Letzteren bei den Regiments= und Bataillonskommandeuren
in Vorschlag gebracht.
Diejenigen, welche bei diesen Detaschements sich durch Tapferkeit,
Diensteifer und Patriotismus auszeichnen, sollen auch in ihrer dereinstigen
Civildienstlaufbahn vorzugsweise berücksichtiget werden, so weit
es ihre Qualifikation erlaubt.
Vorsiehende Allerhöchste Vorschriften werden hierdurch zur allgemeinen
Kenntniß gebracht, mit der vertrauungsvollen Erwartung, daß der bekannte
Gemeinsinn der in obengedachter Klasse befindlichen Staatseinwohner
nicht verabsäumen werde, durch zahlreichen Beitritt zur Vertheidigung des
Vaterlandes den darauf gegründeten Hoffnungen zu entsprechen.
Breslau, den 3ten Februar 1813.
Hardenberg.
(No. 155.)