Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1813. (4)

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(No.  168.)  Publikandum  vom  13ten  März  1813.,  betreffend  den  verbesserten  Nachtrag
  zur  Mühlenwaage-Tabelle.  Vom  15ten  Februar  1811.

D.  sich  in  den,  auf  den  Grund  der  Allerhöchsten  Verfügung  vom  Losten
Oktober  v.  J.  durch  das  24ste  Blatt  der  Gesetzsammlung  publizirten  Nachtrag
  zur  Mühlenwaage-Tabelle  vom  151en  Februar  1811.  wegen  der  gebeutelten
  Gerste,  einige  Rechnungsfehler  eingeschlichen  haben  und  mit  deren
Verbesserung  eine  anderweite  völlig  richtige  Nachtrags-Tabelle  über  das
Gewicht  und  die  Zersetzung  des  Gerstegemahls  besorgt  worden  ist;  so  wird
solche  unter  Aufhebung  jenes  früher  abgedruckten  Nachtrages  in  der  Anlage
dem  Publikum  zur  Nachricht  und  Achtung  bekannt  gemacht.

Breslau,  den  13ten  März  1813.

Hardenberg.

 

Nachtrag