Metadata : Verordnung wegen zweckmäßigerer Einrichtung der Eidesleistungen.

Formular  in  der  Art  abzulcisten,  daß  statt  der  eingeruͤckten

Worte  gesetzt  wird:

Insbesondere  gelobe  ich,  den  Partheych,  welche  sich  meines
  Raths  bedienen,  nach  meiner  besten  WGissenschaft
und  Einsscht  zu  assistiren,  sie  für  Anstellung  ungerechter
  Klagen,  oder  Ableugnung  gegründctet  Ansprüche
zu  warnen,  ihnen  die  gesetzliche  Vorschriften  bekannt
zu  machen,  diese  auch  selbst  bey  Ausrichtung  der  erhaltenen
  Aufträge  genau  zu  befolgen,  die  Protocolle
getreu  und  richtig  zu  führen,  die  Rotariats-Instrumente
  mit  der  größesten  Sorgfalt  nach  den  gesetzlichen
  Anweisungen  auszufertigen,  und  in  allen  auf
mein  Amt  Beziehung  habende  Angelegenheiren  meinen
  Vorgesetzten,  der  Subordittation  gemäß,  schuldige
  Folge  zu  leisten.

Diesen  Anweisungen  gemätz  haben  sämmtliche  Landes-Justiz--Collegia,
  ingleichen  alle  höhere  und  niedere  Gerichte,  dey  Verpflichtung
  der  Justiz-Ofprcianten  zu  verfahrcn.

Gegeben  Berlin,  den  rten  November  1799.

Auf  Sr.  Königlichen  Miet  allergnaͤdigsten
Special-Befehl.

v.  Goldbeck.e