Metadaten : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

XXI

 

Nro.

Benennung  der  Gegenstände.

Maßstab
d

er
Verzollung.

 

*ie

S
—

 

c)  Gewebe,  mit  Kautschuk  oder  Guttapercha  überzogen  oder  getränkt  oder  durch
Zwischenlagen  aus  jenen  Harzen  verbunden
Sumerk.  zur  Kiasse  VIII.  Stlckereien,  Kleidungen  und  Putzwaaren,  und  Waaren“  aus  Webe-  und
Wirkmaterialien  in  Verbindung  mit  Metallfäden  orer  gesponnenem
Glase  sind  in  dieser  Klasse  nicht  begriffen.

IX.  Waaren  aus  Borsten-  Bast,  Binsen,  Gras,  Schilf,  Span,
Stuhlrohr  und  Stroh,  so  wie  Papier,  Leder,  Papier-,  Leder-,
Gummi=  und  Kürschnerwaaren.

Bürstenbinder  und  Siebmachenvaaren:

a)  Waaren  aus  Borsten  und  Abstauber  aus  ungefärbten  Federn,  beide  auch  in  Verbindung
  mit  Holz  und  Eisen,  und  fertige  hölzerne  Siebe  mit  Böden  von  Holzgestecht
  oder  Eisendraht,  auch  Hoolssiebbäden  weder  hebeit,  lackirt,  gefiruißt,
gefärbt,  noch  polirt

b)  Andere,  als  die  unter  a.  geuannten,  auch  in  Verbindung  mit  anderen  Moterialien,
insofern  sie  durch  Tese  Verbindung  nicht  unter  die  kurzen  Waaren  und  die
Waaren  der  Pos.  32  g.  fallen.  Auch  gehören  hieher  ani  Absiauber
aus  gefärbten  Federn,  2½  und  Pferdebürsten

Bast-,  Binsen-,  Gras-,  Schilf-,  Span-,  Stuhlrohr=  und  Strohwaaren:

a)  Fußdecken  und  Matten  (Wagendecken  u.  dgl.)  von  Bast,  Binsen,  Gras,  auch
Seegras,  Schilf  und  Stroh,  ungefärbt,  auch  Bürsten  und  Besen  aus  Vinsen,
Gras,  Schilf,  Heidekrautwurzeln  oder  Reisstroh;  dann  Stuhlrohr,  roh,  gespalten

b)  Fußdecken  und  Matten  (Wagendecen  u.  dat):  von  Bast,  Binsen,  Gras,  auch  Seegras,
  Schilf  und  Stroh,  gefärbt

IP)  Stuhlrohr,  gespaltenes,  gebeizt  oder  gefärbt

4)  Geflechte  mit  seidenen  oder  anderen  Gespinnsten  oder  mit  fnoffan  zurcwoen
oder  durchwirkt  (Sparterie)

Papier  und  Papienvaaren:

a)  Schrenz-,  graues  Lösch=  und  rauhes  Packpapier  (auch  gesärbt,  lackirt,  mit  Graphit,
Asphalt,  Theer  überzogen),  dann  Pappendeckel  (auch  Eteinpappe)  Prehspane
und  Theerpappe  (Asphaltsilz),  Patentholz  oder  Fasermasse

b)  Papier,  alles  nicht  unter  anderen  Positionen  genannte,  ungeleimte  .

c)  Papier,  geleimtes,  buntes  (mit  Ausnahme  des  unter  d.  genannten),  lithographirtes,
  bedrucktes  oder  liniirtes,  zu  Devisen,  Etiquetten,  Frachtbriefen,  Rechnungen
vorgrrichtetes,  Calquir-,  Gicht-  ,  auch  Oel=  und  Wachs-,  Guttapercha-,  Kreidepapier,
  dann  Malerpappe

d)  Gold=  und  Silberpapier  und  Papier  mit  Gold=  oder  Silbermustern  ccht  oder
unecht,  auch  bronzin),  gepreßtes  oder  durchgeschlagenes  Papier,  ingleichen  Streifen
von  diesen  Papiergattungen  und  Papier  mit  aufgeklebter  Leinwand  (auch  mit
Baumwollleinwand).

 

1  Ztr.

 

 

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