Die Reichsbank vom Kriegsende bis zur Siabilisierung der Mark (1918—1923) 115
Zahlungsmittel in immer größerem Umfange aufzuspeichern, ohne durch ein
wirtschaftliches Bedürfnis dazu genötigt zu sein. Handel= und Gewerbetreibende,
kleinere und größere Kapitalisten hoben namentlich seit etwa Anfang Oktober
Guthaben bei Banken, Bankfirmen, Sparkassen und Genossenschaften ab, um
das bare Geld aufzubewahren. Was von seiten der Reichsbank geschehen konnte,
um dem Zahlungsmittelbedarf zu genügen, geschah. Die Verausgabung der
vorsorglich angesammelten großen Reservebestände an papiernen Geldzeichen
und der vorhandenen Vorräte an Reichssilbermünzen wurde angeordnet. Es
war ein besonders unglückliches Zusammentreffen, daß der Geldbedarf sich einerseits
unmittelbar an den schon ungewöhnlich großen Ultimobedarf des September
anschloß, und daß andererseits die Reichsdruckerei in den voraufgegangenen
Wochen infolge Einziehung einer größeren Anzahl ihrer Arbeiter
zum Heeresdienst und infolge Erkrankung mehrerer weiterer Hunderte außer
Stand gesetzt war, die von der Reichsbank erteilten Druckaufträge auch nur
annähernd auszuführen. Obwohl hierin alsbald Abhilfe geschaffen wurde, erschien
es der Bankleitung doch angebracht, eine größere Zahl von Privatdruckereien
mit der Herstellung einer neuen Reichsbanknote zu 50 Mark im Buchdruckverfahren
zu beauftragen, deren Druck und Kontrolle von der Reichsbank
selbst organisiert wurde, und von der sich in kürzester Zeit große Beträge anfertigen
ließen. Da diese Noten unter den gegebenen Umständen gegen
Fälschungen nicht so gut gesichert werden konnten wie die übrigen Reichsbanknoten,
wurde ihr Aufruf und ihre Einziehung unter Umtausch gegen andere gesetzliche
Zahlungsmittel zum 1. März 1919 ausdrücklich vorbehalten. Daneben
sind schon in den ersten Oktobertagen überall da, wo die Gefahr einer wachsenden
Zahlungsmittelnot besorgt werden konnte, die Kommunen auf Veranlassung der
Reichsbank angeregt worden, die Ausgabe von Notgeld in Scheinen bis zur Höhe
von 50 Mark mit möglichster Beschleunigung vorzubereiten. Die große Mehrzahl
der angegangenen Städte ist dieser Aufforderung nachgekommen. Die
Reichsbank übernahm die Hälfte der Herstellungskosten sowie der durch
Fälschungen entstehenden Schädigungen und stellte ihre Kasseneinrichtungen für
Ausgabe, Einlösung und Umtausch des Notgeldes zur Verfügung.
Die damals von den Kommunen zur Ausgabe beschlossene Summe
bezifferte sich insgesamt auf rund 2 Milliarden Mark, von denen allerdings ein
erheblicher Teil nicht ausgegeben zu werden brauchte. Als Höchstumlaufssumme
ermittelte die Reichsbank die Ziffer von 1486,6 Millionen Mark (am 15. Januar
1919). Am 31. Mai 1919 waren hiervon nur noch rund 189,6 Millionen
.