114 Die Reichsbank vom Kriegsende bis zur Stabilisierung der Mark (1918—1923)
10. Oktober 1923 (RGBl. II S. 396) die Fassung: „Die Reichsbank hat jeweilig
die Prozentsätze öffentlich bekannt zu machen, zu welchen sie diskontiert (§ 13,2)
oder zinsbare Darlehne erteilt (§ 13, 3)“". Auf Grund dieses Gesetzes galten
in der Zeit vom 29. Dezember 1923 bis zum 29. Januar 1924 verschiedene Zinssätze
für wertbeständige und nicht wertbeständige Diskontkredite.
Diskont- - . * Z„
und gon Der Diskont= und der Lombardsatz für die Jahre 1919—1923 stellte sich
wie folgt:
Bis zum 27. 7. 1922 5% für Diskontierungen und 6% für Lombarddarlehne
vom 28. 7. bis 27. 8. 1922 6% „ „ „ 7½ „ »
»28.8.,.20.9.192270,.-«»» » „ 8% „ ç„
„ 21. 9. „ 12. 11. 1922 8% „ „ 9% „ »
»13.11.22»17.1.192310»,-«»» „ „ 11% „ "
„ 18. 1.23 „ 22. 4. 1923 12% „ „ „ 13% „ „
„ 23. 4. ,, 1. 8. 1923 18% „ „ „ 19% „ „
„ 2. 8. 14. 9. 1923 30% „ „ „ 31% „ „
Vom 15. September 1923 bis 29. Januar 1924 betrug der Satz 90/ für
Diskontierungen ohne Entwertungsklausel. Für Lombarddarlehne ohne Entwertungsklausel
galt vom 15. September bis 7. Oktober der Satz von 31% zuzüglich
von /% Gebührenzuschlag für jeden Tag und vom 8. Oktober 1923 bis
29. Januar 1924 der Satz von 108/. Für wertbeständige Lombarddarlehne war
für die Zeit vom 15. September bis 28. Dezember 1923 der Satz von 10% und vom
29. Dezember 1923 ab der Satz von 127 festgesetzt, während der Satz für wertbeständige
Diskontierungen vom 29. Dezember 1923 ab 10% betrug. Seit dem
29. Januar 1924 hat sich angesichts der Stabilität der Mark eine Differenzierung
wertbeständiger und nicht wertbeständiger Kreditgeschäfte nicht mehr als notwendig
erwiesen.
Jahlungenict Der Zahlungsmittelbedarf wuchs während der letzten Monate des
umlauf Jahres 1918 infolge des mangelnden Vertrauens in die künftige Gestaltung
des politischen und wirtschaftlichen Lebens in ungeahntem Maße, und die mit
elementarer Gewalt sich geltend machenden Ansprüche des Verkehrs überstiegen
alle Erwartungen. Weite Kreise der Bevölkerung waren dazu übergegangen,