Full text : Die Reichsbank 1901-1925. (2)

114  Die  Reichsbank  vom  Kriegsende  bis  zur  Stabilisierung  der  Mark  (1918—1923)

10.  Oktober  1923  (RGBl.  II  S.  396)  die  Fassung:  „Die  Reichsbank  hat  jeweilig
die  Prozentsätze  öffentlich  bekannt  zu  machen,  zu  welchen  sie  diskontiert  (§  13,2)
oder  zinsbare  Darlehne  erteilt  (§  13,  3)“".  Auf  Grund  dieses  Gesetzes  galten
in  der  Zeit  vom  29.  Dezember  1923  bis  zum  29.  Januar  1924  verschiedene  Zinssätze
  für  wertbeständige  und  nicht  wertbeständige  Diskontkredite.

Diskont-  -  .  *  Z„
und  gon  Der  Diskont=  und  der  Lombardsatz  für  die  Jahre  1919—1923  stellte  sich

wie  folgt:
Bis  zum  27.  7.  1922  5%  für  Diskontierungen  und  6%  für  Lombarddarlehne

vom  28.  7.  bis  27.  8.  1922  6%  „  „  „  7½  „  »
»28.8.,.20.9.192270,.-«»»  »  „  8%  „  ç„
„  21.  9.  „  12.  11.  1922  8%  „  „  9%  „  »
»13.11.22»17.1.192310»,-«»»  „  „  11%  „  "
„  18.  1.23  „  22.  4.  1923  12%  „  „  „  13%  „  „
„  23.  4.  ,,  1.  8.  1923  18%  „  „  „  19%  „  „
„  2.  8.  14.  9.  1923  30%  „  „  „  31%  „  „

Vom  15.  September  1923  bis  29.  Januar  1924  betrug  der  Satz  90/  für
Diskontierungen  ohne  Entwertungsklausel.  Für  Lombarddarlehne  ohne  Entwertungsklausel
  galt  vom  15.  September  bis  7.  Oktober  der  Satz  von  31%  zuzüglich
  von  /%  Gebührenzuschlag  für  jeden  Tag  und  vom  8.  Oktober  1923  bis
29.  Januar  1924  der  Satz  von  108/.  Für  wertbeständige  Lombarddarlehne  war
für  die  Zeit  vom  15.  September  bis  28.  Dezember  1923  der  Satz  von  10%  und  vom
29.  Dezember  1923  ab  der  Satz  von  127  festgesetzt,  während  der  Satz  für  wertbeständige
  Diskontierungen  vom  29.  Dezember  1923  ab  10%  betrug.  Seit  dem
29.  Januar  1924  hat  sich  angesichts  der  Stabilität  der  Mark  eine  Differenzierung
wertbeständiger  und  nicht  wertbeständiger  Kreditgeschäfte  nicht  mehr  als  notwendig
  erwiesen.

Jahlungenict  Der  Zahlungsmittelbedarf  wuchs  während  der  letzten  Monate  des
umlauf  Jahres  1918  infolge  des  mangelnden  Vertrauens  in  die  künftige  Gestaltung

des  politischen  und  wirtschaftlichen  Lebens  in  ungeahntem  Maße,  und  die  mit

elementarer  Gewalt  sich  geltend  machenden  Ansprüche  des  Verkehrs  überstiegen

alle  Erwartungen.  Weite  Kreise  der  Bevölkerung  waren  dazu  übergegangen,