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¾. 21.
An einem der Asiatischen Cholera verdächeigen (F. 12.) oder von ihr ergriffenen Todenschau.
Orce darf, sowohl, um die Frage über den Ausbruch der Krankheie constatiren zu können,
als auch in Betrache des bei dieser Krankheic leichter möglichen Scheintodes, kein Toder
begraben werden, bevor er niche von einem zu der Commission gehörigen, oder doch legitimirten
Arzte besichtige, von dlesem die ecwa noch nörhige Erörcerung über den Krankbeitsfall
angestelle und ein Erlaubnißschein zum Begraben ertheilt, oder doch mit uncerschrieben
worden ist. Die Leichenwäscherinnen und Grabebseter haben sich biernach, bei
Vermeidung einer, der Ortsarmenkasse anheimfallenden Strase von 3 bis 5 Thalern, genau
zu richten.
F. 22.
Gestattet die Lage des Kirchhofs innerhalb elnes Orks, oder an einer sehr besuchten
Seraße, nicht die Beerdigung der an der Cholera Verstorbenen auf demselben, so ist,
unter Mitwirkung der geistlichen Behörde, ein passender besonderer Begräbnißplaß auszumicteln.
. 23.
Dafür, daß die in der Beilage under C. benannten Arzneien überall vorräthig seien, Arineiversorhaben
an den Orcen, an welchen keine Apotheken befindlich sind, die Commissionen Sorge *
Begräbnißplaͤtze.
zu tragen, welchen, sowie den Apothekern zur Pflicht gemacht wird, zeitig auf Anschaffung
jener Arzneien und vorzuͤglich der Raͤucherungsmaterialien in groͤßern Quantitaͤten
Bedacht zu nehmen. Die Apotheker und Kaufleute werden hier die Nothwendigkeit und
Verpflichtung erkennen, zu einer Zeit der allgemeinen Bedraͤngniß moͤglichst niedrige Preise
zu stellen.
. 24.
Die dringendste Fürsorge der Behörden und aller wohlgesinnten Einwohner, bei dem Sorge für die
Ausbruche der Astatischen Cholera an einem Orte, erfordert der Zustand der Armen, für Amen.
deren Beköstigung mit gesunden und warmen Speisen, sowie für deren ausreichende Bekleidung
und sonst allenthalben mit der möglichsten Sorgfalt Veranstalzung zu treffen ist.
Sowie daher der Sinn für Wohlthätigkeic und das Sereben, ein allgemeines Umstchgreisen
der Krankheic, soviel in jedes Einzelnen Krästen stehe, zu verhücen, sich schon
zeither auf eine erfreuliche Weise zu erkennen gegeben hat, so ist auch fernerhin zu erwarten,
daß wohlhabende und bemittelte Einwohner jedes Scandes in dieser Zeit keine Anstrengung
scheuen werden, zur Versorgung bülfloser Armen beizurragen; weshalb bei Ausbruch
des Uibels, wo es irgend nöchlg und thunlich ist, außerordentliche Sammlungen
und, nach Befinden, sortlaufende Uncerzeichnungen zu veranstalten sind.