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[No. 419.) Deklaratlon vom Sten April 18727., bekreffend dle Vorrechke ker in Verlin enwescuden
kommandirenden Gencrale und Ober-Präsidentten zum Staaksrath.
Sne Majestät der König haben die Verfügung §. 4. der Verordnung wegen
Einfährung des Staatsraths, wodurch die lmimndseneen Generale urd die
Ober-Präsidenken in den Provinzen als Mitglieder des Staatsraths vermöge
ihres Amts, wenn sie besonders berufen werden, ernannt worden, Allerböchstselbst
dahtn zu erklären geruhet: dah sie, wenn sie in Berlin' ahwesend
sind, Sitz und Stimme im Staatsrath haben sollen.
Berlin, den Sten April 1877.
Der Skaatskanzler
C. Farst v. Hardenberg.
(NNo. 420.)