Chaussee-Geld-Tarif
für eine Meile von 2000 Preußischen Ruchen. 4
4.Frachtwagen oder zweirädrige Frachtkarren, so wie zweirädrige Bauerkarren:
a) beladen, fü jedes Pferd oder andere Zugkhir.
b) tedig, dito“= - GdGito - .... ... ... I —
Wenn die Raͤder obiger Frachtwagen und der Karren 6 Zoll und daruͤber
breit sind, so zahlt das Pferd oder Zugthier:
a) besaden..... . . . . . . -
b) legaga .. ... —
2.Ertraposten, Kutschen, zweirädrige Kabrioleto, und jedes andere Fuhrwerk
zum Fortschaffen von Personen, beladen oder ledig, für jedes Pferd s|—
3.Fuhrwerke, welche unter obigen nicht begriffen sind, namenrlich vierrädrige
Land= und Bauerwagen, wenn sie die eigenen ländlichen Erzeugnissever=
Ffahren, auch von Schlitten, für jedes Pferd oder andere Zugehier:
□—
S#
a) beladen 6HH . .. . .. L 8
b) lehig ....... .................. — 4
4.|Von einem Pferde oder Maulthier, beladen mit einem Reiter, oder ledig 4
5. Von einem Ochsen, einer Kuh, einem Esel ....... ............ — 2
6. Fohlen, Kaͤlber, Schweine, Schaafe, Ziegen, die einzeln gefuͤhrt werden,
find frei; von fuͤnf Stuͤck. . . .. ..... .. .... .... 2
7. Schweine, Schaafe, Ziegen, in Heerden, von zehn Stüke – 4
Alle Fuhrwerke, welche mit Kopfnägeln oder Sriften beschlagen sind,
vwelche 3 Zoll und darüber vorskehen, zahlen den doppelten Tarifsatz.
Ausnahmen.
Chaussee = Geld wird nicht erhoben:
n)von Kbniglichen und der Prinzen des Königlichen Hauses Pferden oder Wagen,
die mit cigenen Pferden oder Maulthieren bespannt sind; "
b)vonFahl-wertenundReikpferdetywclcheNegimenkckundKommandoobeimMatsche
mit sich fuͤhren, so wie von Lieferungswagen fuͤr die Armee und Festungen im Kriege;
c) von Koͤniglichen Kouriers und den der fremden Maͤchte, von reitenden Posten und
von leer zurückgehenden Post-Fuhrwerken und Postpferden;
d) von Feuerlöschungs= und Hülfs-Kreis-Fuhren;
e) von Wirkhschaftsfuhren, Pferden und Vieh der Ackerbesihzer innerhalb der Grenze
ihrer Gemeinde oder Feldmark;
1) von den Fuhrwerken, welche Chaussee-Baumaterialien anfahren;
8) von den Fuhrwerken oder Pferden, der beim Chaussee-Wesen angeskellten Bau-
Beamten, innerhalb ihres Geschäfes-Bezirks.
Gegeben Berlin, den 31sten Januar 1819.
Friedrich Wilhelm.
C. Fürst v. Hardenberg.
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Berichtigung eines Druckfehlero.
In der zwischen Preußen und Balern abgeschloßenen Kartel-Konvention vom oten Mal 1818.
(zesetzjammlung, Jahrgang 1814 Dac##na „0.) ißt 5. 12 Zeile 2. Katt Alseo, Alsens ibei Ebernburg)
als derienige Ort zu lesen, welcher zur Ablieferung für die Deserreurs aus den betderseitigen Rhein-
Lameu bestmmt worden.