Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1819. (10)

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1) Finde Ich es nöthig, das durch die Kabinettorder vom zten Juni 1874. 
angeordnete und bisher bestandene besondere Polizei-Ministerium, ganz. 
aufzuheben und dasselbe mit dem Ministerio des Innern zu vexeinigen. 
2) Dagegen diesem abzunehmen: 
a) die ständischen Angelegenheiten und die Verhandlungen mit den- 
Landständen; 4 
b) die stadtischen und übrigen Kommunal-Sachen; 
e) das Prooinzial= und Kommunal-Schulden-Wesen;. 
d) die sogenannten landschaftlichen Kredit-Systeme; 
e) die Millrair-Sachen, in sofern sie nicht als rein-zmilita#risch vom 
Kriegs-Minister ausschließlich besorgt werden, also die Angelegen- 
beiten der Armee-Erganzung, der Landwehr-Formation, das Ser- 
vis-, Vorspann-, Marsch= und Einquarrierungs = Wesen, und die 
Mitwirkung zur Mobilmachung- 
Diese Gegenstände werden ein besonderes Ministerium ober Drparte- 
ment bilden, welches dem Staats-Minister Freiherrn von Humboldt 
anvertrauet wird. Außerdem bleibt derselbe im Staatsrath' und tritt. 
darin in die Abtheilung für das Innere für alle Sachen ein, die zu 
dem Departement des Ministers von Schuckmann gehören, und 
endlich wird der Staatskanzler ihm überkassen ' 
OdasNeuchatcllckDepammetm 
3)DekStaats-MinistekvonSchuckanannbehdlthiernachalleübkigr. 
Gegenstaͤnde des Ministerii des Innern und bekommt dazu das ganze 
bisherige Polizei-Ministerium. Ferner behält er das Berg= und Hyt- 
ten-Departement wie bisher. Er tritt in allen den Sachen, die zu. 
dem Departement des Freiherrn von Humboldt gehöxen, in die Ab- 
theilung des Staatsraths für das Innere. 
)Dem Ober-Kammerherrn und. Staats-Minister Fürsten, von. Witt- 
genstein, will Ich gegen das, auf sein Ansuchen., ahzugebende Poli- 
zei-Ministerium wie bisher Sitz und Stimme im Ministerio lassen, und 
ihm die Angelegenheiten Meines Hauses und Meiner Familig, desgleichem. 
Hof-Sachen und höhere Hof-Chargen bekreffende Angelegenheiten- die- 
der Staatskanzlex ebenfalls ahgiebt, überzragen. „ 77 
5) Die Thron.-Lehne und Erbämter merdan nöch dem Ministerio des- 
Innern zugetheilt, so wie 
6) die höchsten geistlichen Würden, dem Ministerio ber geistlichen Ang'-# 
legenheiten. , 
gBeide giebt der Staatskanzler. ebenfalls ab, so daß er nur das Ar- 
chiv, die Ober- Rechnungs-Kammer und das statistische Buͤreau, als 
unmit-
	        
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