Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1819. (10)

Auch soll über die bei diesen Domainen-Veräußerungen und Ablösun- 
gen zum Grunde zu legenden Bedingungen, und über die bei dem ganzen 
Verfahren zu befolgenden Grundsätze, so wie über die Art der Vollziehung 
der über die Vercußerungen und Ablösungen errichteten Urkunden, ferner über 
alles, was sich auf die Berichtigung des Besitztitels und die Eintragung in 
die Hypothekenbücher bezieht, das Weitere in einer besondern Verordnung 
verfügt werden. 
Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Koniglichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den cten März 1870. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
C. Fürst v. Hardenberg. v. Altenstei 
Beglaubigk: 
Friese.
	        
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